Start Magazin Literatur 217 Bücherwürmer ausgezeichnet

217 Bücherwürmer ausgezeichnet

Der SommerLeseClub in der Stadtbücherei hat in diesem Jahr einen ruhigen späten Abschluss gefunden. Die Preistüten können in der Bücherei abgeholt werden.

82
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Wegen der Corona-Pandemie war es in diesem Jahr ein ganz besonderer SommerLeseClub in der Stadtbücherei Jülich. Es musste auf einige Traditionen, wie beispielsweise das Vorstellen der Bücher in der Stadtbücherei und die Begleitveranstaltungen, verzichtet werden. Stattdessen wurden das Papier- und Onlinelogbuch erweitert und damit die Möglichkeit zur kreativen Auseinandersetzung mit den Medien geschaffen. Hierbei zeigte sich, dass der Sommerleseclub in vielen Fällen weit über die „normale Leseförderung“ hinausgeht.

Dies und die vielen gelesenen und gehörten Medien haben das Team der Stadtbücherei darin bestärkt, dass es die richtige Entscheidung getroffen hat, den Sommerleseclub nicht ausfallen zu lassen. Als Belohnung hat Bürgermeister Axel Fuchs ein Glückwunschschreiben für alle erfolgreichen 217 Teilnehmer verfasst, welches gemeinsam mit den Logbüchern und Urkunden in der Bücherei bereitliegt. Zudem erhalten die erfolgreichen Teilnehmenden Einkaufsgutschein der Werbegemeinschaft Jülich, der individuell in den zahlreichen Mitgliedsgeschäften genutzt werden kann. Damit wird die Aktion „Lokal Handeln“ und der Einzelhandel vor Ort in dieser besonderen Zeit unterstützt. Die Preistüten können ab sofort in der Stadtbücherei Jülich zu den normalen Öffnungszeiten abgeholt werden.

- Anzeige -

Die Prämierung der Schulsieger – KGS Jülich und Gymnasium Zitadelle – ist im Rahmen von internen Veranstaltungen am Tag des Vorlesens geplant.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here