Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen an den Bahnhöfen Düren und Horrem haben die Ordnungsämter, DB Sicherheit und die Bundespolizei gestern eine Vielzahl von Verstößen gegen die Maskenpflicht festgestellt. Von den zuständigen Ordnungsämtern werden jetzt entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Das teilte Nahverkehr Rheinland mit.
In Düren erstellten die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes 124 Anzeigen. Vier Personen verhielten sich renitent und respektlos. Zudem wurde ein Hausverbot ausgesprochen und es kam zu einer Anzeige wegen unerlaubten Aufenthaltsstatus und dem Verdacht des Mitführens von Diebesgut.
In Horrem wurden von den Ordnungsamtsmitarbeitern der Stadt Kerpen 823 Personen angesprochen, da sie keine Maske anhatten oder diese falsch trugen. Bußgeldverfahren wurden lediglich gegen zwei Busfahrer eingeleitet, da diese trotz Aufforderung beziehungsweise wiederholt gegen die Maskenpflicht verstoßen haben.
Die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht fanden zwischen 14 und 18 Uhr statt. Die gemeinsame Aktion von Ordnungs- und Sicherheitskräften wurde koordiniert vom Nahverkehr Rheinland (NVR), dem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diesmal stand die Einhaltung der Maskenpflicht auf den Bahnsteigen im Vordergrund, da die Erfahrung der vergangenen Wochen gezeigt hat, dass sich die Fahrgäste in den Zügen sehr konsequent an das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen halten. Auf den Bahnsteigen und in den Bahnhöfen werden die Masken jedoch von vielen Personen nicht getragen. Durch den Aktionstag sollte klargestellt und den Fahrgästen ins Bewusstsein gerufen werden, dass die Tragepflicht dort genauso besteht wie in den Zügen.