Das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.
Durch das Parken der PKWs wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.
Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:
Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es beispielsweise den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren. Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.
Und, so der Hinweis der Stadt: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.