Start Nachrichten Neue Polizisten im Kreis Düren

Neue Polizisten im Kreis Düren

Am Dienstagmorgen durfte Landrat Wolfgang Spelthahn 21 Polizeibeamte begrüßen, die ihren Dienst ab sofort im Kreis Düren beginnen werden.

814
0
TEILEN
Foto: Polizei Düren
- Anzeige -

Zum 1. September eines jeden Jahres werden bei der Polizei des Landes Nordrhein Westfalen zahlreiche Versetzungen vorgenommen. Landrat Spelthahn hieß in seiner Eigenschaft als Leiter der Kreispolizeibehörde Düren am heutigen Tag 13 Polizistinnen und acht Polizisten willkommen, die ab sofort die Wachdienste in Düren, Jülich und Kreuzau sowie den Verkehrsdienst und ein Ermittlungskommissariat unterstützen werden.

Vier Beamte haben bereits einige Dienstjahre vorzuweisen und ließen sich zum diesjährigen Stichtag aus anderen Polizeibehörden in den Kreis Düren versetzen. 16 junge Polizisten sind in diesem Jahr mit ihrem dreijährigen dualen Studium fertig geworden und haben in der vergangenen Woche ihre Titel „Polizeikommissar/Polizeikommissarin“ und „Bachelor of Arts“ verliehen bekommen. Viele von ihnen kennen die Kreispolizeibehörde Düren jedoch aus diversen Praktika und freuen sich darauf, ihr erlerntes Wissen in die tatkräftige Praxis umzusetzen, teilte die Polizei Düren mit.

- Anzeige -

Landrat Wolfgang Spelthahn freute sich über die Verstärkung für den Kreis Düren und wünschte den motivierten Polizeibeamten Berufszufriedenheit, Feingefühl im Umgang mit den Bürgern und ein gutes Bewusstsein für den öffentlichen Fokus, in dem sich Polizei und polizeiliches Handeln wiederfindet.

Polizeidirektorin Petra Kaufmann, stellvertretende Abteilungsleiterin Polizei, wünschte im Beisein der Direktionsleiter sowie des Personalratsvorsitzenden und der Gleichstellungsbeauftragten allen einen guten Start in ihren neuen Dienststellen.

Neben den 21 Zugängen verzeichnete die Kreispolizeibehörde zum 1. September einen Weggang von sieben Beamten, die sich in andere Polizeibehörden versetzen ließen.

 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here