Die Kommunalwahl rückt näher. Paragraf 20 Absatz 6 Kommunalwahlordnung (KWahlO) sieht vor, dass im Falle persönlicher Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen Gelegenheit gegeben werden soll, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Dieser Soll-Vorschrift möchte die Stadt Jülich auch unter den gegenwärtigen Bedingungen Rechnung tragen. Aus diesem Grunde werden hierfür ab dem 17. August 2020 folgende Öffnungszeiten festgelegt:
Montag – Mittwoch: 9 bis 14 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Briefwahl im Rathaus nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt mit Wahlbenachrichtigung an der Informationstheke. dann kann der Wähler auf dem direkten Wege in den Kleinen Sitzungssaal gehen. Wichtig: Die Verwaltung bittet in Corona-Zeiten einen eigenen Stift mitzubringen.
Zutritt ohne Anmeldung gibt es ins Rathaus nur für Vor-Ort-Briefwähler. Für die übrigen Dienstleistungen muss weiterhin vorab eine vorherige Terminvereinbarung getroffen werden.
Briefwahl kann auch für „zu Hause“ per entweder per Wahlscheinantrag erfolgen, die der Wahlbenachrichtung beiliegt, oder per E-Mail und online unter www.juelich.de. Die Briefwahlunterlagen werden binnen zwei Werktagen zugestellt. „Zur Verringerung des Infektionsrisikos bittet die Stadt Jülich von dieser Option vermehrt Gebrauch zu machen“, heißt es aus der Verwaltung
Für weitere Rückfragen stehen Mitarbeiter des Wahlamtes unter den Rufnummern 02461/63 -348 bzw. -375 oder -376 zur Verfügung.