Start Nachrichten Kommunalwahl in leichter Sprache

Kommunalwahl in leichter Sprache

Kommunalwahl - was ist das eigentlich? Ein Flyer gibt Antwort.

117
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Im Rathaus der Stadt Jülich ist die Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ erhältlich. Sie erläutert in leichter Sprache Wissenswertes rund um die Kommunalwahl am 13. September. Erarbeitet wurde die Broschüre durch die Landeszentrale für politische Bildung NRW in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Wochenschau Verlag.

„Das Wählen ist ein Grundrecht und das Fundament demokratischer Teilhabe. Die Broschüre soll dazu beitragen, dass alle Menschen in NRW ihr Wahlrecht kennen und es nutzen“, erklärten der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (Stadt Hamm), und die Präsidenten des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) und Bürgermeister Roland Schäfer (Stadt Bergkamen).

- Anzeige -

Das Heft fasst auf 36 Seiten möglichst verständlich zusammen, was für die Kommunalwahl wichtig ist. So werden die Aufgaben von Rat und Kreistag erläutert und es wird verdeutlicht, dass die Menschen durch ihre Stimmabgabe bei der Kommunalwahl mitbestimmen, was in Städten, Kreisen und Gemeinden passiert. „So entscheiden Sie auch mit. Das ist Demokratie“, heißt es im Grußwort der kommunalen Spitzenverbände an die Leser.

Die Broschüre für die Kommunalwahl ist kostenlos in Rathäusern und Kreisverwaltungen erhältlich. Außerdem kann sie bei der Landeszentrale für politische Bildung bestellt und hier heruntergeladen werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here