Start Magazin Menschen Fehlende Fahrprüfungen bedrohen Existenzen

Fehlende Fahrprüfungen bedrohen Existenzen

Der TÜV Rheinland kann momentan die Termine für Führerscheinprüfungen nicht abdecken. Da die Prüflinge immer mehr werden, gehen die Fahrschulen mittlerweile an die Öffentlichkeit.

939
0
TEILEN
Maximilian Jankowski (2.v.l.) und sein Team wartet auf die fehlenden Prüfungen. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Es werden immer mehr Stimmen laut, dass die Wartezeit für Führerscheinprüfungen momentan zu lang ist. Dabei müssen die Fahrschüler mehr Geduld als sonst aufbringen, bis sie den langersehnten „Lappen“ endlich in Händen halten können. Mittlerweile ist die Lage so prekär, dass sich die IG Dürener Fahrschulen am Montag in Düsseldorf versammelt hat, um Beschwerden und Unterschriften zu sammeln und diese dem Landesverkehrsminister, Hendrik Wüst, zu überreichen.

„Die Termine für die Theorieprüfung sind bis Mitte oder Ende August ausgebucht“, sagte so Maximilian Jankowski. Er ist der Inhaber von „Maxis Fahrschulen“. „Und ohne die Theorie gibt es auch keine Praxisprüfung.“

- Anzeige -

Die Termine werden von dem „TÜV Rheinland“ vergeben. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels wurde die Anfrage des HERZOG-Magazins, Gründe für die Verzögerung zu benennen, nicht beantwortet.

Jankowski sind die Gründe klar. Der TÜV habe schon seit Jahren Probleme, alle Terminwünsche abzudecken. Er führt dies auf Personalmangel zurück. Seit Corona sei es noch kritischer geworden. Dies belegt er faktisch an den Prüfungen, die der Fahrschule vom TÜV zugesagt werden. In der ersten Maiwoche wurden in seiner Fahrschule 12 Prüfungen angefordert – das Maximum. Drei hat er bekommen. Die restlichen Schüler müssen warten. Dieser Zustand hält sich. Das sorgt auch dafür, dass immer mehr Schüler, die eigentlich für eine Prüfung bereit sind, warten müssen. Damit wird auch der Führerschein teurer. So Jankowski: „Wir haben einen Berg an Prüflingen aufgebaut. Das sind Schüler, die sind jetzt fit. Allerdings entstehen für sie jetzt Mehrkosten, weil sie im Fahrflow bleiben müssen“, so Jankowski.

Und es ist nicht so, dass nur das Stereotyp des fast volljährigen Fahrschülers betroffen ist, der endlich dieses Stück Freiheit genießen möchte, sich in das Auto zu setzen und zur nächsten Stadt zu fahren. Unter den Fahrschülern, die warten müssen, sind auch Leute, die den Führerschein wirklich brauchen, um weiterzukommen. Jankowski hat gerade beispielsweise drei Feuerwehrleute, die die Fahrzeuge bewegen wollen, mit denen Feuer gelöscht werden können. Aber auch sie müssen dafür erst eine Prüfung bestehen. Bis dahin müssen die Kollegen übernehmen.

Besonders hart getroffen hat es Udo B.*. Er gehört zu den Kunden, bei der Arbeitsamt und Fahrschule für Umschulung zusammenarbeiten. Kurz vor der Rente wollte er nochmal einen Neuanfang wagen und Busfahrer werden. Der Arbeitsvertrag lag schon zur Unterschrift bereit. Laut Jankowski sind die Chancen für Berufsfahrer gut, da es zu wenige dieser Kräfte gäbe.

Ohne Corona wäre die Prüfung von Udo B. am 20. März gewesen. Als die Umschulung aufgrund der Coronakrise ausgesetzt wurde, wurde die Maßnahme vom Arbeitsamt für Udo B. verlängert. Eigentlich sollte seine Prüfung kurz vor knapp in der ersten oder zweiten Maiwoche stattfinden. Doch der Termin vom TÜV: 16. Juni. Zu spät für Udo B., denn in der Zwischenzeit ist der Mann 65 Jahre alt geworden. Damit kann die Maßnahme vom Arbeitsamt nicht mehr gefördert werden.

„Eigentlich hatte ich die Hoffnung das es weitergeht“, sagte Udo B., der eigentlich noch so gar nicht in Rente möchte. Irgendwie tut es das auch. Dazu Jankowski: „Wir machen auch weiter, wenn die Arbeitsagentur nicht zahlt. Weil wir das unfair finden.“ Vielleicht wird Udo B. durch die Unterstützung seiner Fahrschule doch noch Busfahrer.

*Der Name wird auf Wunsch des Interviewpartners nicht ausgeschrieben.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here