Start Nachrichten Polizei sucht nach Kia-Fahrer

Polizei sucht nach Kia-Fahrer

Am frühen Montagmorgen kam es auf dem Von-Schöfer-Ring zu einem Verkehrsunfall, an dem ein Lkw und zwei Autos beteiligt waren. Nun sucht die Polizei nach einem Zeugen.

674
0
TEILEN
Die Unfallstelle zeigt die Folgen der Kollision. Foto: Polizei Düren
- Anzeige -

Einen lauten Knall habe er wahrgenommen, dann habe er im Rückspiegel gesehen, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug in seinen Anlieger gefahren sei. So schilderte ein 57-jähriger Lkw-Fahrer die Situation, als er gestern gegen 6:15 Uhr von der Linnicher Straße nach links auf den Von-Schöfer-Ring abbiegen wollte.

Ordnungsgemäß hatte der Fahrer sich zunächst auf die Linksabbiegerspur eingeordnet und angehalten, da ihm ein weißer Kia Sportage entgegen kam. Relativ kurz vor der Kreuzung setzte der Fahrer des weißen Wagens jedoch den Blinker nach rechts, bog auf den Von-Schöfer-Ring ein und setzte seine Fahrt in Richtung Merscher Höhe fort. Als der Lkw-Fahrer aus Linnich dies sah, wollte er seinen Abbiegevorgang fortsetzen. Dabei übersah er jedoch die beiden Autos, die sich hinter dem abbiegenden Fahrzeug befanden.

- Anzeige -

Eine 56-jährige Frau, die direkt hinter dem Kia fuhr, musste ihrer Aussage nach stark abbremsen, um einen Unfall mit dem Lkw zu vermeiden. Der 28-jährige Fahrer des dritten Autos gab an, er sei aufgrund der plötzlichen Bremsung nach rechts ausgewichen, habe das Verkehrsschild auf der Mittelinsel touchiert und sei dann frontal in den Anlieger des LKW geprallt, der sich bereits im Abbiegevorgang befand.

Der Mann aus Düren zog sich bei dem Aufprall leichte Verletzungen zu, wollte sich aber eigenständig in medizinische Behandlung begeben. Der Lkw-Fahrer und die Autofahrerin aus Jülich blieben unverletzt. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von circa 15 800 Euro.

Die Polizei bittet nun die Fahrerin oder den Fahrer des weißen Kia Sportage, sich zur abschließenden Klärung des Unfallhergangs unter der 02421 949 5233 mit dem sachbearbeitenden Beamten in Verbindung zu setzen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here