Mittwoch, 18. März, um 15 Uhr endete für die Gastronomen die Möglichkeit, Gäste in ihren Lokalitäten zu bewirten. Unter Auflagen dürfen sie Speisen außer Haus verkaufen. Ein Aufenthalt zum Verzehr ist nicht mehr gestattet.
Die wenigen Gästen, die Mittwoch gegen 14.30 Uhr noch Außengastronomie nutzten, hatten die Möglichkeit, ihre Bestellungen vor dem Verlassen des Lokals noch zu verzehren.
Außerdem mussten Einzelhändler ihre Geschäfte nach 15 Uhr schließen. Die städtischen Ordnungskräfte waren unterwegs, um die letzten Gäste zum Gehen aufzufordern und für die Einhaltung der Schließungen der Ladenlokale zu sorgen.
Danach glich der Bereich um Markt und der Kölnstraße einer Geisterstadt.
Seit Donnerstag, 19. März, sind Geschäfte, die nicht der Versorgung des tägliche Bedarfs dienen. vollständig geschlossen.