Für die Betroffenen ist es oftmals ein Schock: Unbekannte sind in die Wohnräume eingedrungen, haben diverse Behältnisse geöffnet und Wertsachen gestohlen. Wählen die Geschädigten dann den Notruf, bekommen sie immer den Hinweis, nicht mit dem Aufräumen anzufangen, sondern damit zu warten, bis Spuren gesichert wurden. Dass dieses durchaus seinen Sinn hat, zeigen folgende Beispiele:
Bei einem Tageswohnungseinbruch in Inden im November 2017 sicherten die Kriminalbeamten Spuren. Diese konnten nun einem 32-jährigen Slowenen zugeordnet werden. Dieser steht aktuell im Verdacht, als reisender Täter mehrere gleich gelagerte Einbrüche in Nordrhein-Westfalen begangen zu haben. Sein Aufenthalt ist derzeit unbekannt. Der Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wurde angeregt.
Gleich zwei Einbrüche, einer in Heimbach im Januar 2017 und einer in Kreuzau im Juli 2018, werden einem 41-jährigen Deutschen angelastet. Ein Abgleich von vorgefundenen Tatortspuren mit Personen in der DNA-Analyse-Datei brachte den entscheidenden Treffer. Da auch sein Wohnort derzeit unbekannt ist, wird gleichfalls der Erlass eines Untersuchungshaftbefehls angeregt.
Aufgeklärt wurde auch ein Tageswohnungseinbruch in Düren. Im März 2019 brach ein Mann in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein. Es konnte auswertbares DNA-Material gesichert werden. Einen sogenannten Personen-Spur-Treffer dazu gab es nicht in der hiesigen, sondern in der rumänischen Datenbank. Auf Anfrage des zuständigen Kommissariats in Düren werden die rumänischen Behörden nun die Personalien des Tatverdächtigen übermitteln. Anschließend können hier die weiteren Ermittlungsschritte und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden.