Start Polizei Unfall unter Drogeneinfluss

Unfall unter Drogeneinfluss

Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 6 zwischen Gereonsweiler und Lindern wurden laut Polizeibericht drei Personen verletzt. Der 31-Jährige Vater verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, in dem auch seine zwei Töchter saßen, und prallte gegen einen Baum.

62
0
TEILEN
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
- Anzeige -

Der 31-Jährige Familienvater aus Linnich befuhr mit seinen beiden minderjährigen Töchtern im Wagen die K6 in Fahrtrichtung Gereonsweiler. Nach einem erfolgreichen Überholvorgang musste er vor einer Linkskurve abbremsen, wobei das Fahrzeug ins Schleudern geriet und er daraufhin die Kontrolle über den Wagen verlor. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Durch den Aufprall wurden der Vater und die Töchter nur leicht verletzt und konnten sich selbstständig aus dem Unfallfahrzeug befreien, an dem ein Totalschaden entstand. Es wurde von der Unfallstelle abgeschleppt.

Die zwei Kinder saßen ohne vorschriftsgemäßen Kindersitz im Wagen. Eines der beiden Mädchen befand sich zudem auf dem Beifahrersitz, ohne über die nötige Größe und Lebensalter zu verfügen.

- Anzeige -

Gegenüber den Einsatzkräften verhielt sich der Familienvater während der Unfallaufnahme auffällig teilnahmslos. Ein Drogentest ergab, dass der 31-Jährige unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand, woraufhin eine Blutprobenentnahme veranlasst wurde. Vater und Töchter wurden in ein Krankenhaus gebracht, von wo aus sie nach ambulanter Behandlung wieder entlassen wurden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here