Bebauungsplan Güsten Nr.10 „Repowering Wind“
a) Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Güsten Nr.10
„Repowering Wind“ gem. §§ 1,2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
zu a) Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 20.11.2019 unter anderem folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Güsten Nr.10 „Repowering Wind“ aufgestellt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zum Repowering von Windkraftanlagen geschaffen werden. Die Stadt Jülich verfolgt, das Repowering des Windparks Jülich-Güsten zu ermöglichen. Darüber hinaus wurde ersichtlich, dass ein Teilbereich, der sich unmittelbar nördlich an die bestehende Konzentrationszone anschließt, ebenfalls für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet ist. Im Rahmen des Repowerings soll von diesem Erweiterungsbereich Gebrauch gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung weiterer Flächen im Flächennutzungsplan erforderlich
Der Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht liegt gem.
§ 3 Abs. 1 Bau GB in der Zeit vom 06.01.2020 bis 07.02.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochsvon 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 06.01.2020 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
http://www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485), zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -260,-261 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form – oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 06.12.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs