Bebauungsplan Mersch Nr. 7 „Agathenstraße“
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 unter anderem Folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung) wird der Bebauungsplan Mersch Nr. 7 „Agathenstraße“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, eine ortskernverdichtende Wohnhausbebauung zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.04.2019 zu entnehmen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es ist die Ansiedlung eines Wohnquartiers mit mehreren Einfamilienhäusern geplant, um den Bedarf an Eigentumswohnraum im Ortsteil Mersch zu decken.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 06.01.2020 bis 07.02.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, bis -261 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 06.01.2020 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485), zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form – oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 06.12.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs