§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Stadtbücherei Jülich begrüßt seit einem Jahr Kinder von drei bis sechs Jahren zur Veranstaltungsreihe „Leselämpchen“ im Kulturhaus. Das „Leselämpchen“ ist ein Ort, an...
Monarchien sind in Europa aus der „Mode“ gekommen. Majestäten sind Mangelware – außer vielleicht zur gerade begonnen fünften Jahreszeit, wenn sie das Narrenvolk regieren...
Unter dem Decknamen „Operation Queen“ starteten die US Air Force und die Royal Air Force den größten strategischen Luftangriff des Zweiten Weltkriegs zur Unterstützung...