Start Nachrichten Region Ferien-Tierliebe kann Folgen haben

Ferien-Tierliebe kann Folgen haben

Wer in den Sommerferien ins Ausland reist, wird dort womöglich auf Hunde und Katzen treffen, denen es nicht so gut geht wie Haustieren in Deutschland. Dem nachvollziehbaren Impuls, ein Tier mit nach Deutschland zu nehmen, sollte man dennoch widerstehen, rät Dr. Elke Schelthoff, die Tierschutzbeauftragte des Kreises Düren.

163
0
TEILEN
Foto: tee
- Anzeige -

Die Veterinärin warnt auch vor sogenannten „Flugpatenschaften“. Dabei werden Hunde oder Katzen im Flugzeug mitgenommen, um diese dann bei der Ankunft in Deutschland an hiesige Tierschutzorganisationen zu übergeben. „Diese Flugpatenschaften sind nicht zulässig und können trotz gut gemeintem Tierschutzgedanken großen Ärger nach sich ziehen“, weiß die Tiermedizinerin vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren.

Es sei besser, den Tieren vor Ort zu helfen, und sei es nur durch eine Unterstützung dortiger Tierschutzorganisationen. Denn Tiere in eine fremde Umgebung mitzunehmen und mit ihnen in geschlossenen Räumen zu leben, führe nicht selten zu Verhaltensauffälligkeiten. Zudem könne die fremde Flora und Fauna allergieauslösend wirken. „Oft wird nicht bedacht, dass die neuen Lebensumstände für das Tier sehr belastend oder sogar krankmachend sein können“, sagt Dr. Elke Schelthoff.

- Anzeige -

Auch niedliche Hundewelpen sollten einen nicht zu unüberlegtem Handeln verleiten. So sei das Mitbringen von Hundewelpen unter 15 Wochen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland – egal mit welchem Verkehrsmittel – nicht zulässig, weil diese Tiere noch nicht über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen können. Wer sich darüber hinwegsetze, sollte bedenken, welches Risiko er damit eingeht. Zum einen gebe es ein finanzielles: Die Kosten für die erforderliche Quarantäneunterbringung des mitgebrachten Jungtieres seien hoch. Zudem drohe ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Darüber hinaus bestehe bei ungeimpften Tieren immer auch eine Gesundheitsgefahr, vor allem für Kinder und Haustiere im heimischen Umfeld. Das sollte man vor einer gut gemeinten Tat bedenken, unterstreicht die Tiermedizinerin des Kreises Düren.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here