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Abrissarbeiten abstimmen

Obwohl in NRW für den Abriss vieler baulicher Anlagen keine Genehmigung mehr erforderlich ist, empfiehlt der Kreis Düren allen Bauherren, sich rechtzeitig vor dem Beginn der Arbeiten mit seinem Umweltamt abzustimmen.

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Denn bei jedem Abriss von Gebäuden müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die des Abfall- und Bodenschutz- sowie die des Naturschutzrechtes. Das Umweltamt stellt dazu auf der Homepage des Kreises Düren umfangreiche Informationen und Vordrucke zur Verfügung. Fragen beantwortet Claudia Schiewe unter der Rufnummer 02421/22-2664.

Seit Inkrafttreten der Bauordnung 2018 bedarf es in NRW nur noch in einigen Fällen – etwa beim Abbruch von nicht freistehenden Gebäuden – einer Anzeige an die Bauaufsichtsbehörde.

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