Start Stadtteile Jülich Trautermine 2020

Trautermine 2020

Da Jülicher Standesamt macht Wünsche wahr - soweit es in ihren Möglichkeiten steht. Grundsätzlich stehen die Standesbeamten und -beamtinnen freitagsvormittags und zusätzlich einmal im Monat freitagsnachmittags im Trauzimmer und im Pulvermagazin für Brautpaare parat. In der Schlosskapelle, die viele von vielleicht sogar noch aus Schulzeiten kennen und lieben, können freitags aufgrund des Schulbetriebes leider keine Trautermine angeboten werden. An ausgewählten Samstagen im Jahr können allerdings an allen drei Orten Heiratswillige sich das Ja-Wort geben.

745
0
TEILEN
Foto: Myriams-Fotos / Pixabay
- Anzeige -

„Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie zum Beispiel an einem Schnapszahlendatum oder besonderem Ereignis wie Valentinstag heiraten möchten. Sofern es organisatorisch und räumlich möglich ist, werden wir Ihren Wunsch erfüllen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus – und, dass die Paare daran denken sollten, zuerst den Termin im Standesamt zu vereinbaren, ehe sie das Festbankett buchen.

Trauungen in Jülich sind grundsätzlich an jedem Freitagvormittag um 9, 10 oder 11 Uhr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin möglich. Einmal monatlich steht das Standesamt zusätzlich an einem Freitagnachmittag gegen höhere Gebühr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin zur Verfügung.

- Anzeige -

Die zusätzlichen Freitagsnachmittagstermine sind 2020 jeweils am 1. Freitag im Monat am 3. Januar, 7. Februar, 6. März, 3. April, 8. Mai, 5. Juni, 3. Juli, 7. August, 4. September, 2. Oktober, 6. November und 4. Dezember. Die Trauungen werden um 12:30 Uhr, 13:30 Uhr, 14:30 Uhr – nur im Trauzimmer –  und um 15:30 Uhr – nur im Pulvermagazin – vorgenommen.

Außerdem werden samstags gegen höhere Gebühr Trauungen im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin oder in der Schlosskapelle vollzogen. Die zusätzlichen Samstagstermine sind 2020 am 11. Januar, 8. Februar, 14. März, 4. April, 9. Mai, 13. Juni, 11. Juli, 8. August, 12. September, 10. Oktober, 14. November und 12. Dezember, jeweils um 10, 11 und 12 Uhr.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten erfahren auf der Homepage des Jülicher Standesamts.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here