über die frühzeitige Beteiligung des Planentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“, Ortslage Jülich.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 den Aufstellungsbeschluss über die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ gefasst. Nun soll die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB erfolgen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Brückenkopf-Park Jülich GmbH möchte an exponierter Stelle auf dem eigenen Gelände eine Veranstaltungshalle als Ersatz für die bisherige Hauptbühne errichten, um einen Ort für zukünftige Veranstaltungen zu schaffen. Als Standort wurde der Bereich des Brückenkopf-Parks gewählt. Hierfür wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Für dieses Planverfahren ist eine Flächennutzungsplanänderung nötig. Die Darstellung wird von „Grünfläche – Zweckbestimmung Parkanlage“ in „Sonderbaufläche – Zweckbestimmung kulturelle Einrichtung“ geändert.
Zur Umsetzung der Planung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, die wiederum die Flächennutzungsplanänderung bedingt. Es besteht ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet für die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:
Wesentliche Planungsalternativen
Wesentliche Planungsalternativen bestehen nicht. Die Veranstaltungshalle ist für den Brückenkopf-Park vorgesehen, in dem bereits aktuell Veranstaltungen durchgeführt werden.
Frühzeitige Beteiligung
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von
Montag, 05.08.2019 bis einschließlich Freitag, 06.09.2019
bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 05.08.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected])) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Jülich, den 12.07.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 11.04.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplanes Nr. A 32 „Festzelt Brückenkopfpark“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, 11.07.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs