§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Glasmalereien sind nicht nur kostbare, sondern auch in ihrer Substanz stark gefährdete Kunstwerke. Neben negativen Umwelteinflüssen und Vandalismus ist der Bestand zusehends durch den...
Von Jülich nach Genua, zwischen Bielefeld und Nürnberg, manchmal aber auch Hennef-Uckerath oder Oberembt – man kommt ganz schön rum als Tischfußballer. Angefangen hat...
Neues Vereinsjahr, neue Vorsitzende – so lässt sich die Jahreshauptversammlung der „Kleinen Hände e.V.“ auf einen kurzen Nenner bringen. Schon im vergangenen Jahr von...
Weil der 11.11. auf einen Montag fiel, feierte die KG Strohmänner Selgersdorf ihren Sessionsauftakt vier Tage später mit ihren Mitgliedern, Elferrat, Tanzgarden, Senatoren Freunde,...
Wenn die Besucherzahlen auf dem Weihnachtsmarkt so stabil bleiben, wie sie sich bei der Eröffnung zeigten, können Ben Loevenich als Chef der Werbegemeinschaft und...