Start Nachrichten Region NGG: „82 Euro sind zu viel“

NGG: „82 Euro sind zu viel“

Für Studenten ist es eine Selbstverständlichkeit, jetzt kommt es auch für Azubis – ein vergünstigtes Ticket für Bus und Bahn. Doch für viele der 5000 Auszubildenden im Kreis Düren dürfte die Monatskarte, die ab August zu haben ist, zu teuer sein. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus.

104
0
TEILEN
Freie Fahrt mit besserem Azubi- Rabatt, das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Foto: NGG
- Anzeige -

„Das Ticket kostet 62 Euro für einen Verkehrsverbund und 82 Euro für ganz NRW. Mancher Berufsstarter muss da schon genau rechnen, ob er sich das leisten kann“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Aachen, Diana Hafke. So verdiene etwa ein angehender Koch im ersten Lehrjahr 750 Euro pro Monat. Der Ticketpreis sei da „alles andere als ein Pappenstiel“, betont Hafke.

Die Gewerkschaft NGG hatte sich zusammen mit dem DGB jahrelang für die Einführung eines Azubi-Tickets in NRW starkgemacht. „Angesichts steigender Mieten in den Großstädten und überfüllter Straßen sind immer mehr Azubis auf das Pendeln im Nahverkehr angewiesen. Die Einführung eines ÖPNV-Ticket war überfällig“, so Hafke. Der Fahrschein erleichtere es Berufsanfängern, zur Arbeit oder zur Berufsschule zu kommen. Außerdem gehe es um ein Stück Lebensqualität. „Ob Verwandtschaftsbesuch, Kino oder Kneipenabend – das Ticket hilft dabei, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

- Anzeige -

Wer jedoch an einer Hochschule eingeschrieben ist, zahlt für ein NRW-Semesterticket lediglich um die 170 Euro – und kann damit sechs Monate lang fahren. „In dieser Größenordnung sollte sich auch das Azubi-Ticket bewegen“, fordert Hafke. Die NGG Aachen ruft Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) nun zu Nachverhandlungen mit den Verkehrsbetrieben auf. Notfalls müssten zusätzliche Haushaltsmittel aufgebracht werden. Diana Hafke: „Mobilität ist zu einer entscheidenden Frage für Berufsanfänger geworden. Das darf nicht am Geld scheitern.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here