Start Hintergrund Musikschule legt Erfolgsbilanz 2018 vor

Musikschule legt Erfolgsbilanz 2018 vor

Im Programm Jülich 2020 war verbindlich festgeschrieben worden, dass "die musikalische Bildung einen wesentlichen Bestandteil von Bildung und Erziehung darstellt und die Beschäftigung mit Musik die Kinder ganzheitlich fördert, bei einer sinnvollen und nachhaltigen Ergänzung des Unterrichts der allgemeinbildenden Schule", heißt es in der Vorlage zum Jahresbericht der Musikschule im jüngsten Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport.

85
0
TEILEN
Collage: Musikschule Jülich
Collage: Musikschule Jülich
- Anzeige -

Was die Musikschule im Jahresbericht 2018 zusammengetragen hat, liest sich wie eine Erfolgsbilanz.

Seit 2014 und dem Umzug ins Schulzentrum hat die Musikschule in diesem Sinne kontinuierlich an dem Ausbau des Netzwerks gewoben – und das für den eigenen Etat kostenneutral.

- Anzeige -

Nachdem im Schuljahr 2015/16 das Projekt Vocalwerkstatt auslief wurden der Chor TonArt und der Gesangsunterricht kostenneutral übernommen und konzeptionell in die Musikschule integriert. 2016 kamen die Kooperationen mit zwei städtischen Kindertageseinrichtungen und der privaten Kindertagesstätte „Kinderinsel“ dazu, die mindestens bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 weitergeführt wird. Schulen kamen im Folgejahr dazu: Eine Streicherklasse im Gymnasium Zitadelle, am Gymnasium Overbach Instrumentalunterricht, Untericht im Fach Gesang an der Förderschule Linnich. Darüber hinaus wurde das JeKits-Programms (Jedem Kind sein Instrument, Tanzen oder Singen) installiert und 2017 ein Flüchtlingsprojekt.

Der Ausbau geht weiter: Seit März machen Musikschule und Aachener Schauspielschule ein gemeinsames Angebot. In Kooperation mit einem Musiktherapeuten werden Förderschüler in Linnich und Selgersdorf in ihrer Entwicklung unterstützt und derzeit wird ein Projekt für Menschen mit Demenz entwickelt – im Gespräche mit der AOK und Musiktherapeuten Mit Chorleiter Gregor Josephs wird aktuell auch die Neugründung des Jülicher Figuralchors geprüft.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here