Start Galerie Galerie 2019 Wenn Tortenböden fliegen lernen…

Wenn Tortenböden fliegen lernen…

392
0
TEILEN
- Anzeige -

1871 an der Ostküste Amerikas, in Connecticut, Rhode Island, da gab es eine Kuchenbäcker-Firma die hieß „Frisbie Pie Company“. Sie verkaufte Apfelkuchen, der in Metallspritzguss-Formen hergestellt wurde. Wenn die Jugendlichen die Kuchen verzehrt hatten, sollen sie sich die Platten zugeworfen haben – der Frisbie war geboren. Diese Anekdote erzählte eine strahlender Hartmut Wahrmann als „Vater“ der Diskgolf-Anlage im Brückenkopf-Park den Gästen zur Eröffnung. Inzwischen ist das dem wahllosen Hin- und Herwerfen der trickreiche Umgang mit der Scheibe geworden und das Zielwerfen.

Wie schwierig die neu angelegten Bahnen sind, davon konnten sich die Gäste überzeugen, denn auch dem achtmaligen deutsche Weltmeister gelang kein „hole-in-one“. Beim Probelauf fiel auch gleich auf, dass wohl doch ein „Abfanggitter“ an Bahn 3 notwendig sein wird, damit die Scheibe nicht auf dem benachbarten Radweg außerhalb des Geländes landen kann.

- Anzeige -

In Deutschland gibt es inzwischen rund 10 Parcours, die von der sportlichen Diskgolf-Gemeinde bespielt wird. Nette Begegnung am Rande der Eröffnung: Ein Welldorfer Spieler fand sich ein, der normalerweise bis nach Dortmund oder Neuss anfahren musste, um seiner Leidenschaft zu frönen. Ausgesprochen zufrieden zeigt er sich, dass er quasi vor der Haustüre diskgolfen kann – und dabei auch noch Hartmut Wahrmann begegnen konnte. Was den Geschäftsführer des Parks freuen dürfte: Eine Dauerkarte hat er auch schon gekauft.

Mehr zum Thema unter „Scheibenwelt

TEILEN
Vorheriger ArtikelArbeitsmarkt stabil
Nächster ArtikelZwei Einbrüche und ein Sturz
Dorothée Schenk
HERZOGin mit Leib und Seele. Mein HERZ schlägt Muttkrat, Redakteurin gelernt bei der Westdeutschen Zeitung in Neuss, Krefeld, Mönchengladbach und Magistra Atrium der Kunstgeschichte mit Abschluss in Würzburg. Versehen mit sauerländer Dickkopf und rheinischem Frohsinn.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here