– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 unter anderem folgendes beschlossen:
“ Die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Selgersdorf Nr. 2 „Stephanusweg“ wird gem. §§ 1 und 2 BauGB aufgestellt. „
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dieser Flächennutzungsplanänderung, die die Umwandlung von „Landwirtschaftsfläche“ in „Wohnbaufläche“ beinhaltet, soll die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 10.06.2019 bis 12.07.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 bis 212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 10.06.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Jülich, den 16.05.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 30.11.2017 zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Selgersdorf Nr. 2 “ Stephanusweg “ gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, 15.05.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs