Start Politik B90/Die Grünen Blühflächen in der Stadt Jülich

Blühflächen in der Stadt Jülich

Die Stadt Jülich als Beispiel für eine moderne, lebenswerte Stadt. Dies ist ein Traum vieler Bürgerinnen und Bürgern. Um diesen Traum in die Realität umzuwandeln, bedarf es einiger großer und kleiner Anstrengungen. Eine dieser kleinen Anstrengungen ist die Schaffung von insektenfreundlichen Grünflächen.

97
0
TEILEN
Bündnis 90 - Die Grünen Jülich
Bündnis 90 - Die Grünen Jülich
- Anzeige -

Bereits in März 2018 wurde ein von den Grünen in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss des Stadt Jülich eingebrachter Antrag zur Errichtung von Blühflächen einstimmig angenommen. Konkret wurde in dem Antrag die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, auf welchen Grün- und Rasenflächen der Stadt Blühstreifen für Insekten angelegt werden können und ob dadurch Kosteneinsparungen durch geringeren Pflegeaufwand zu erzielen sind. Eine Antwort blieb die Stadtverwaltung bis dato schuldig.

Darauf aufbauend forderte der Umweltbeirat der Stadt Jülich, dass 25 Prozent der städtischen Grünflächen in Blühwiesen umgewandelt werden sollen. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Jedoch passiert darauf danach abermals nichts. Wieder mussten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt tätig werden und geeignete Flächen suchen. Diese wurden Anfang 2019 der Stadtverwaltung überreicht.

- Anzeige -

Und siehe da! Es bewegte sich etwas. Für viele sehr überraschend stehen im Haushaltsentwurf für die Jahre 2019 und 2020 jährliche Mittel in Höhe 10.000 Euro für das Saatgut und die Materialkosten zur Saatvorbereitung bereit. Die Blühfläche an der Ölmühle bekommt im Laufe der nächsten Monate Geschwister im ganzen Stadtgebiet. Eine sehr erfreuliche Entwicklung, von der wir Grünen hoffen, dass sie sich über das Jahr 2020 hinaus fortsetzt. Dafür werden wir in den entsprechenden Gremien eintreten.

Darüber hinaus können die Anstrengungen der Jülicher Politik ein positives Beispiel für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Stadt Jülich, die leider immer noch viel zu häufig ihre Grundstücke mit Flächenversiegelung und Steingärten insektenunfreundlich gestalten.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here