§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Wer sich für Kultur interessiert und erste Berufserfahrungen sammeln möchte, ist beim Bundesfreiwilligendienst im Kulturbüro Jülich genau richtig. Ab dem 15. September 2025 bietet...
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Ein "upgrade", wie es neudeutsch genannt wird, soll die Fahrradabstellanlage Kölnstraße / Ecke Schlossstraße laut Verwaltungsvorlage erfahren. Im jüngsten Ausschuss für Stadtentwicklung wurde vorgeschlagen,...
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Der Hinweis an der Eingangstür lautet: "Das Hallenbad bleibt aufgrund eines technischen Defektes bis auf Weiteres geschlossen". Seit heute ist klar: Das Schwimmbad wird...