Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Flächennutzungsplanänderung Kirchberg “ Pferdewiese im Rurfeld“

Flächennutzungsplanänderung Kirchberg “ Pferdewiese im Rurfeld“

182
0
TEILEN
amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
- Anzeige -

– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2  Baugesetzbuch (BauGB)

– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Anzeige -

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 unter anderem folgendes beschlossen:

“ Aufgrund der §§ 1und 2 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung  Kirchberg  „Pferdebetrieb im Rurfeld“ aufgestellt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

 

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Es liegt ein Antrag vor, für den im Plan dargestellten Bereich, den zurzeit gültigen FNP mit Ausweisung „Wiese“ in „Wiese“ mit Zweckbestimmung „Pferdewiese“ zu ändern.  

Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 08.04.2019 bis 10.05.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden

montags bis freitagsvon     8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von   14.00 – 15.30 Uhr donnerstags von   14.00 – 16.30 Uhr

Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 08.04.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter 

http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. 

Jülich, den 12.03.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 11.03.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

TEILEN
Vorheriger ArtikelBekanntmachung der Stadt Jülich
Nächster ArtikelSeniorin in der City beraubt
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here