Start Stadtteile Jülich Emilia Meffert ist Vize-Landesmeisterin

Emilia Meffert ist Vize-Landesmeisterin

Bei den am Wochenende in Dormagen ausgetragenen Westdeutschen Meisterschaften der U15 waren mit Emilia Meffert und Maia Weihermüller auch zwei Judoka des Jülicher Judoclub (JJC) am Start. Über die Kreismeisterschaften und den folgenden Bezirksmeisterschaften hatten sich die jeweils Besten hierfür qualifiziert. Insgesamt traten 120 weibliche Judoka aus den Bezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster an.

679
0
TEILEN
Coach Dorothea Scherer und die Vizemeisterin Emilia Meffert. Foto: Judoclub Jülich
Coach Dorothea Scherer und die Vizemeisterin Emilia Meffert. Foto: Judoclub Jülich
- Anzeige -

Emilia Meffert, die als Erste des Bezirkes Köln in der Klasse – 57 kg mit 14 Judoka antrat, kam per Freilos gleich eine Runde weiter. Anschließend traf sie auf die Zweite aus dem Bezirk Düsseldorf. Diesen Kampf gewann sie vorzeitig mit Ippon (voller Punkt). In der nächsten Runde stand ihr mit Maja Matzerath vom JJJC Samurai Setterich eine bekannte Gegnerin aus den vorherigen Meisterschaften gegenüber. Dieser Kampf ging über die volle Kampfzeit von drei Minuten und wurde durch ein Waza-Ari (halber Punkt) von Emilia gewonnen. Maja Matzerath gewann dann die Trostrunde und wurde Dritte.

Im Finale stand Emilia dann Lilly Büssemeyer vom JC 66 Bottrop gegenüber. Diese hatte fast alle Kämpfe vorzeitig mit Ippon gewonnen und leider lief auch Emilia direkt in eine Wurfansatz hinein. In dieser Altersklasse ist damit das Ende der offiziellen Wettbewerbe erreicht und mit diesem Vizemeistertitel kann sie in den kommenden Sichtungsturnieren um weitere Erfolge kämpfen.

- Anzeige -

Maïa Weihermüller konnte in ihrem ersten Jahr in der U15 und gegen teilweise deutlich schwerere Gegnerinnen in der Gewichtsklasse + 63 kg ihre beiden Kämpfe leider nicht gewinnen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here