Danach kommen Männer mit einer Vollzeitstelle im Kreis Düren auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 3.371 Euro pro Monat – Frauen hingegen nur auf 2.906 Euro. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Verdienstunterschied bei Vollzeit zwischen den Geschlechtern 13 Prozent (Männer: 3.464 Euro, Frauen: 3.004 Euro). Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, insbesondere aber auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, so die NGG Aachen.
Gewerkschafterin Diana Hafke spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen, so die NGG-Regionalchefin. „Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“
Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. So sind nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell 73 Prozent aller Teilzeitstellen im Kreis Düren weiblich. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Hafke. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur im Kreis 2770 Minijobber. 1790 von ihnen sind Frauen.
Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Hafke. Am Ende zahlten Steuerzahler die Quittung für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Damit müsse Schluss sein. „Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen.“
Die Möglichkeit dazu biete zwar das sogenannte Entgelttransparenzgesetz, das seit gut einem Jahr gilt. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Chefs müssen dann bestehende Unterschiede abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Diana Hafke liegt das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetzlichen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ stark.