Start Magazin Menschen Claus-Hinrich Neuenhoff ist tot

Claus-Hinrich Neuenhoff ist tot

Claus-Hinrich Neuenhoff war einer, der am Ball blieb, beständig, hartnäckig, an der Sache orientiert und interessiert. Er sprach weniger über als mit den Menschen – als überzeugter FDP-Politiker und als Ortsvorsteher. Das war bis zu seinem Tod so. Claus-Hinrich Neuenhoff starb nach langer Krankheit am 23. Februar.

333
0
TEILEN
Claus-Hinrich Neuenhoff (1943-2019). Foto: Stadt Jülich
Claus-Hinrich Neuenhoff (1943-2019). Foto: Stadt Jülich
- Anzeige -

Bis vor 10 Jahren war Claus-Hinrich Neuenhoff das Gesicht liberaler Politik in Jülich – als Fraktionssprecher der FDP und 2003 auch Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Düren. Er war ein Liberaler im besten Sinne, der über die Fraktionen hinweg das Gespräch suchte und Freunde fand. Wie es ein Weggefährte formulierte: „Auf sein Wort war Verlass.“ 2008 legte er sein Amt nieder, zog sich nach 30 Jahren aus der Ratstätigkeit zurück. Ein klarer Schnitt, konsequent, ohne viele Worte.

In vielen Gremien brachte er sich ein – nicht nur politisch. Nur zwei Beispiele: Claus-Hinrich Neuenhoff war Gründungsmitglied des Schlosskonzerte e.V. , engagierte sich in der Findung von Finanzen und Taufpaten für die Selgersdorfer Strohmänner. Als Ortsvorsteher von Daubenrath, der bei jeder Wahl auf über 50 Prozent Zustimmung stieß, setzte er sich seit 20 Jahren für jeden einzelnen und für das Dorf ein. Ob Straßenbeleuchtung, Hilfe-Netzwerk in Daubenrath – hier als Vorreiter sozialer Netzwerke in Dörfern – , oder wie zuletzt 2016 medienwirksam für die Verkehrsberuhigung des Dorfes.

- Anzeige -

Mit seinem Krebsleiden ging Claus-Hinrich Neuenhoff offensiv um. Voll des Lobes war er für das Jülicher Krankenhaus und noch während seiner Krankheit sprach er sich darum laut und hörbar für dessen Erhalt aus, wenn es ihm möglich war.

Dank seines markanten Schnäuzers war Claus-Hinrich Neuenhoff auch jenen bekannt, die ansonsten keine Berührungspunkte mit ihm hatten. Er wird in Jülichs Stadt- und Politiklandschaft fehlen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here