Start Hintergrund Rede zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 / 2020

Rede zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 / 2020

Von Bürgermeister Axel Fuchs. Es gilt das gesprochene Wort!

139
0
TEILEN
Bürgermeister Axel Fuchs. Foto: Archiv PuKBSuS / tee
Bürgermeister Axel Fuchs. Foto: Archiv PuKBSuS / tee
- Anzeige -

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem heutigen Tag liegt Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 und das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahre 2023 vor.

- Anzeige -

Meine Haushaltsrede für das Haushaltsjahr 2016 begann mit dem Satz:
„Bereits in den vergangenen Jahren als auch am heutigen Tag war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein Vergnügen, die finanzielle Lage der Stadt Jülich wird von Jahr zu Jahr dramatischer und wir werden vor unangenehmen Fragen und Entscheidungen stehen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt weiter gewährleisten zu können.“

Die Haushaltsrede für das Haushaltsjahr 2017 eröffnete ich mit den Worten:

„Meine Haushaltsrede für den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 begann mit folgenden Worten: Zitat Anfang: Bereits in den vergangenen Jahren als auch am heutigen Tag, war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein Vergnügen. Die finanzielle Lage der Stadt Jülich… Zitat Ende.
Meine Damen und Herren,
an dieser Situation hat sich leider nichts geändert, ganz im Gegenteil, die Haushaltslage der Stadt Jülich hat sich, bei nüchterner Betrachtung der nackten Zahlen, weiter verschlechtert. Das Eigenkapital mit einem Anfangsbestand zum 01.01.2009 von 110 Mio € weist zum 31.12.2017 noch einen Betrag von lediglich 2,6 Mio aus. Sollten sich weitere, zu diesem Zeitpunkt unvorhersehbare Belastungen ergeben, wird es ähnlich wie in anderen Kommunen nicht mehr möglich sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt ab 2018 vorzulegen.“

Meine Damen und Herren,
die Haushaltsrede für das Haushaltsjahr 2018 begann wie folgt:
„In diesem Jahr lautet die Devise – Die Luft ist dünn – aber wir atmen – und perspektivisch gesehen – atmen wir bald (ein wenig) durch – aber dazu später mehr.

Ein wenig provokant könnte ich Ihnen jetzt die Frage stellen:

Welche Haushaltsrede möchten Sie denn dieses Jahr hören, die für den Haushalt 2016
Die für den Haushalt 2017 oder eine der vielen Haushaltsreden meines Vorgängers.“

Jetzt stellt sich also die Frage:
Mit welchen Worten eröffnet man die Haushaltsrede für den Doppelhaushalt 2019/2020.

Also eröffne ich mit der Aussage:
Wir atmen, wir leben, wir gestalten und wir können, dürfen und müssen mutig in die Zukunft blicken und uns den Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte unter Berücksichtigung vieler, auch haushaltsrechtlicher Vorgaben und Aspekte stellen.

Ich erspare Ihnen und mir den Blick nach Düren, Düsseldorf und Berlin, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir hier in Jülich selber in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu beschließen ohne hoffend und anklagend in Richtung Kreis, Land und Bund schauen zu müssen. Wenngleich unsere Entwicklung auch im Zusammenhang mit der Wachstumsoffensive des Kreises, die ich persönlich für richtig halte, in Zusammenhang steht und weitere Entlastungen durch Land und Bund selbstverständlich notwendig sind und zu begrüßen wären.

Meine Damen und Herren,
in den letzten Monaten haben sich eine Vielzahl von Experten und berufenen Menschen zu den Entwicklungsmöglichkeiten und den Potenzialen unserer Stadt geäußert.

Und weil man manchmal vergisst, was man selber gesagt und von anderen gehört hat, darf ich an dieser Stelle einige Zitate und Überschriften in Erinnerung rufen:

Zum Besuch von Jens Bröker (Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Indeland GmbH) im Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 23.01.2019 titelt die Zeitung am 02.02.2019:
Wenn Kölner bald in Jülich anklopfen
Entwicklungsgesellschaft Indeland sieht exzellente Wachstumschancen für Herzogstadt.“
Er wird zitiert mit: „Mit dem wachsenden Forschungszentrum, dem Gewerbegebiet Brainergy Park…, den bestehenden Verkehrswegen und dem möglichen Ausbau der Gleisanbindungen plus Restsee hat Jülich (jetzt schon) viel zu bieten.“

Am 01.02.2019 titelt die Zeitung nach einem Interview mit den Geschäftsführern der Brainergy Park GmbH Frank Drewes und Prof. Bernhard Hoffschmidt:
„Innovatives Gewerbegebiet wandelt sich vom Bittsteller zum Hoffnungsträger“

Am 29.01.2019 wird Prof. Michael Gramm erwähnt, im Zusammenhang mit unserem Brainergy Park:
„…durch den Anstoß des Jülicher Wirtschaftsgeographen Prof. Michael Gramm, der auf die einzigartige Schnittstelle von gleich mehreren Wissenschaftseinrichtungen in der Herzogstadt hinwies…“

Am 16.01.2019 wird ein Interview mit unserer Landtagsabgeordneten Frau Dr. Patricia Peill veröffentlicht:
„Frage: In Jülich gibt es das Forschungszentrum, den Campus Jülich der Fachhochschule Aachen und das DLR-Solarinstitut. In Kombination ist das…
Antwort: unschlagbar!!…“

Bei ihrem Besuch im August 2018 in Jülich sagte Andrea Nahles:
Das kann auf Dauer hier (in Jülich) eine Modellregion….werden.“

Und nicht zu vergessen die Ruckrede von Landrat Wolfgang Spelthahn anlässlich des Neujahrsempfangs vom Stadtmarketing e.V. im Januar 2018:
„Wolfgang Spelthahn pries Jülich als die Stadt mit dem größten Potenzial an doch Das hebt sich nicht von selbst.“

Meine Damen und Herren,

ich könnte die Liste von Zitaten und Überschriften über unsere Stadt, also die Zitate die von positiv bis hin zu Superlativen über uns geäußert werden, beliebig fortführen.

Und bitte erinnern Sie sich. Jülich hatte sich vor Jahren einen weiteren Beinamen erworben:

Jülich – die Stadt der Projekte

Hört sich zunächst gut an – war aber negativ gemeint

Jetzt sind wir die Stadt der Potenziale
Brainergy Park
Integriertes Handlungskonzept
Dorfentwicklungskonzept
Wachstumsoffensive des Kreises Düren
Kommunale Bauvorhaben in den Bereichen Ordnung und Sicherheit
Rathausumbau
Brückenkopf-Park
und damit verbunden der Ausbau und die Stärkung der sog. Weichen Standortfaktoren, die auch im Zusammenhang mit dem laufenden Strukturwandel eine große Rolle spielen

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass aus
Jülich der Stadt der Potenziale
die Stadt der gehobenen Potenziale wird!

Ein Zitat möchte ich noch erwähnen, bevor ich zum Doppelhaushalt 2019/2020 komme.
Sunita Gupta-Leßmann (stellv. Vorstandsvorsitzende Stadtmarketing e.V.) sagte zum Neujahrsempfang 2019:
„Wir alle gehören genau hierher, in die kleine, große, bunte, vielfältige und besondere Stadt (Jülich)“

Wegen der späteren Einbringung, die eine spätere Beschlussfassung und dann auch eine spätere Rechtskraft zur Folge hat, wird von Seiten der Verwaltung ein Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt. Die Erfahrungen mit dem letzten Doppelhauhalt aus dem Jahr 2013/2014 waren nicht sonderlich positiv. Sie wissen, es musste vor allem wegen einer ganz erheblichen Steigerung der Jugendamtsumlage ein Nachtragshaushalt 2014 aufgestellt werden. Das war aber in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Zeitraum des städtischen Doppelhaushaltes sich nicht mit dem Zeitraum des Doppelhaushaltes des Kreises deckte. In diesem Jahr ist das anders. Auch der Kreis hat einen Haushalt 2019 / 2020 beschlossen, die Umlagesätze für 2020 stehen somit fest.

Und nun zu den Zahlen für die Jahre 2019 / 2020:

Basierend auf der Tatsache, dass mit dem Fehlbetrag aus den Haushalten 2016 bis 2018 das Eigenkapital fast vollständig aufgezehrt war, sah die HSK-Fortschreibung des Vorjahres für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag von nur noch rund einer Million € vor, allerdings unter Berücksichtigung von Einnahmen aus der Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 845 % (gegenüber 660 % in 2018). Erste Auswertungen zum Haushalt 2019 auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter schienen diese Notwendigkeit zu bestätigen. Diese Erhöhung hätte für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zusätzliche Grundsteuern in Höhe von etwa 150 € jährlich bedeutet. Da den Bürgern eine solche Erhöhung nicht zugemutet werden sollte, hat die Verwaltung auf eine Einbringung des Haushaltsentwurfes in der Dezember-Sitzung 2018 verzichtet.

Stattdessen wurden die gemeldeten Positionen einer weiteren kritischen Prüfung unterzogen, insbesondere unter Bezugnahme auf die -positiven- Werte der Abschlüsse der beiden Vorjahre.

So kann der Einnahmeansatz für die Gewerbesteuer ohne eine Änderung des Hebesatzes erhöht werden. Bei der Kreisumlage ergeben sich geringere Werte als zuvor geplant und auch die Ansätze für die Zinsaufwendungen wurden in Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinsphase weiter verringert. Unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen, auf die ich noch zu sprechen komme, ist allerdings in den Folgejahren durch erforderliche Darlehensaufnahmen mit steigenden Ansätzen zu rechnen.

Zu begrüßen ist natürlich auch die erstmals erfolgte vollständige Weiterleitung der (Bundes-)Integrationsmittel durch das Land an die Kommunen. Für die Stadt Jülich sind das in 2019 Einnahmen in Höhe von rund einer halben Million €. Ob es sich hierbei um eine einmalige Vorgehensweise handelt, oder ob-was natürlich wünschenswert wäre- dies künftig regelmäßig erfolgt, steht derzeit nicht fest. Veranschlagt sind die Einnahmen daher nur für 2019.

Im Bereich der Personalaufwendungen ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von rund 800.000 € gegenüber den Ausgaben 2018. Ursache sind eine höhere Tarifsteigerung, aber auch zusätzliche Stellen. Wie zum Beispiel die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergebenden Mehr-Stellen im Bereich der Feuerwehr. Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Besetzung der Stellen wahrscheinlich erst zur Jahresmitte erfolgen wird.

Positiv auf das Eigenkapital wirken sich die beschlossenen Grundstücksverkäufe aus. So konnten beispielsweise das Grundstück Walramplatz und auch das ehemalige Stadthallengelände deutlich über den Bilanzwerten veräußert werden. Hier ist aber gleichzeitig auch kritisch anzumerken, dass letztlich „Tafelsilber“ veräußert wird zur Finanzierung laufender Aufwendungen.

So ist es möglich, dass sich der Haushalt 2019 noch einmal einen Fehlbetrag in Höhe von knapp 3,3 Millionen € „leisten“ kann.

Unter diesen Prämissen ist dann nur noch eine moderate Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 660 % auf 690 % erforderlich (anstelle von zuvor 845 %).

Wird der Hebesatz für die Grundsteuer A im gleichen Verhältnis erhöht (+4,5 %), ergibt sich hier ein Hebesatz 2019 in Höhe von 380 % (Hebesatz 2018 = 365 %).

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann, wie schon in den beiden letzten Jahren, unverändert bei 513 % belassen werden.

Auf der Grundlage der derzeitigen HSK-Fortschreibung ist eine weitere Erhöhung der Hebesätze bis 2023 nicht mehr erforderlich.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Einflüsse weist der Doppelhaushalt 2019 / 2020 die folgenden Werte aus:

Für den Haushalt 2019
• Erträge in Höhe von 96.056.630 € und
• Aufwendungen in Höhe von 99.334.670 €

Für den Haushalt 2020
• Erträge in Höhe von 97.092.260 € und
• Aufwendungen in Höhe von 98.056.600 €

Damit ergibt sich für das Jahr 2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 3.278.040 €.
Im Jahr 2020 beträgt der Fehlbetrag dann 964.340 €.

Ab dem Jahr 2021 weist die Ergebnisrechnung einen Überschuss aus. Ein vollständiger Verzehr des Eigenkapitals ergibt sich im HSK-Zeitraum bis 2023 nicht. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass die Entwicklung weiter so positiv verläuft, wie das in den letzten drei Jahren seit 2016 der Fall ist.

Voraussetzung für die Genehmigung von Haushalt 2019 und HSK-Fortschreibung ist das Vorliegen eines vom Bürgermeister unterzeichneten Entwurfes des Jahresabschlusses 2017. Es ist vorgesehen, die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 in der April-Sitzung des Rates einzubringen.

Die Investitionen 2019 / 2020

Der Finanzplan sieht für 2019 insgesamt Investitionen in Höhe von rund 10,5 Millionen € vor, für 2020 sind 11,5 Millionen € veranschlagt

Knapp 3,0 Millionen € sind in 2019 vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept), in 2020 sind das 2,8 Millionen €.

Im Schulbereich sind in 2019 Mittel in Höhe von 1,8 Millionen € für die Gesamtsanierung der GGS-West angesetzt. Im Jahr 2020 stehen hierfür weitere 1,325 Millionen € bereit.

Erhebliche Investitionen stehen im Bereich der Feuerwehr an. In der Vergangenheit wurden hier im Hinblick auf den ausstehenden Brandschutzbedarfsplan Anschaffung von Fahrzeugen zurückgestellt. Nachdem der Brandschutzbedarfsplan nun vorliegt, sind die dort aufgeführten Maßnahmen auch im Haushaltsentwurf dargestellt. Nach ersten -insbesondere bei den anstehenden Hochbaumaßnahmen groben- Schätzungen stehen hier im HSK-Zeitraum bis 2023 Maßnahmen mit einem Volumen von knapp 14 Millionen € an! Davon entfällt mit knapp 800.000 € ein vergleichsweise geringer Anteil auf das Jahr 2019. Im Jahr 2020 sind dann aber schon 4,3 Millionen € veranschlagt.

Für Straßenbaumaßnahmen einschließlich Brückenbau sind in 2019 rund 1,4 Millionen € angesetzt, in 2020 sind es 0,5 Millionen €.

Beim Bauhof sind für 2019 rund 360.000 € für die Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte veranschlagt, für 2020 insgesamt 290.000 €.

Das Sanierungskosten des Parkhauses belaufen sich nach neuesten Erkenntnissen auf rund sechs Millionen €. Aus dem Ansatz 2018 stehen noch 1,7 Millionen € zur Verfügung, die übrigen 4,3 Millionen € sind in den Jahren 2019 bis 2021 veranschlagt. Ob wir uns diese Maßnahme leisten können und wollen wird in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu behandeln sein, der über die neuesten Erkenntnisse bisher noch nicht unterrichtet werden konnte.

An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,91 Millionen € zu Verfügung.

Aus (bereits beschlossenen) Grundstücksverkäufen werden rund 2 Millionen € erwartet.

In 2019 sind aus der Abrechnung verschiedener Erschließungsmaßnahmen Einnahmen in Höhe von knapp 1,7 Millionen € veranschlagt.

Zur Finanzierung der Maßnahmen ist in 2019 dann noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.780.700 € vorgesehen, in 2020 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 8.224.400 € erforderlich. Diese Beträge liegen über dem Tilgungsbetrag, so dass sich -vorausgesetzt die Investitionen werden wie veranschlagt abgewickelt- erstmals seit 2009 wieder eine Netto-Neuverschuldung ergeben würde.

Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.

Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

TEILEN
Vorheriger ArtikelMehr als 11 Jahre Lebensdauer
Nächster ArtikelBürger als Impulsgeber
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here