- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
31. Jülicher Bücherbörse
Veranstaltung Navigation
Die 31. JüBüBö findet am Sonntag, 10. März, im PZ des Gymnasiums Zitadelle der Stadt Jülich von 10.30 bis 13.30 Uhr statt. Damit bietet die Jülicher Bücherbörse („JüBüBö“), die alljährlich vom Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. in Zusammenarbeit mit dem Museum Zitadelle Jülich und dem Förderverein Stadtbücherei Jülich e.V. am Sonntag nach Aschermittwoch ausgerichtet wird, die Chance für jeden Freund der Jülicher Geschichte, seinen Bestand zu komplettieren und Dubletten in die richtigen Hände zu geben.
Der Jülicher Geschichtsverein stellt bei dieser Gelegenheit sein umfangreiches Jahresprogramm vor, das wieder zahlreiche interessante Exkursionen und Studienreisen umfasst, wie eine Reise ins Saarland (30. Mai bis 2. Juni) oder in die Niederlande (5. bis 7. Juli). Das Programm kann auch unter www.juelich-gv.de abgerufen werden.
Zudem wird während der Bücherbörse die aktuelle Ausgabe der Jülicher Geschichtsblätter vorgestellt, die mit zahlreichen interessanten Beiträgen aufwarten können. Alle Mitglieder des Jülicher Geschichtsvereins sind aufgerufen, sich bei dieser Gelegenheit ihr Freiexemplar abzuholen. Neben neuen Erkenntnissen zur Jülicher Stadtarchäologie liegt ein Schwerpunkt der Aufsätze und Buchbesprechungen auf dem Wirken des aus Jülich stammenden Landschaftsmalers Johann Wilhelm Schirmer und seiner Schüler. Ein wichtiges Hilfsmittel für weitere regionalgeschichtliche Studien bietet eine Erschließung des von 1951 bis 1972 erschienenen Heimatkalenders des Kreises Jülich durch ein umfassendes Register. Wer sich bei der Bücherbörse zu einer Mitgliedschaft im Geschichtsverein entscheidet, erhält den nahezu 500-seitigen Band als Begrüßungsgabe.
Informationen zur JüBüBö sind unter 02463-5489 (Helga Schmucker; Email: [email protected]) und 02461-51643 (Walter Maßmann; Email: [email protected]) erhältlich.
*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.