Jetzt geht es um das Kommunalabgabengesetz. Danach dürfen Kommunen Beiträge der Bürger erheben, wenn kaputte Straßen und Infrastruktur komplett neu gebaut werden. Hintergrund ist der damit einhergehende Stau in Unterhaltung und Reparatur der öffentlichen Infrastruktur. Denn ist die Straße so kaputt, dass nur noch ein Neuausbau möglich ist, zahlen die Anwohner. Damit werden Kosten von oben nach unten verlagert. Ein Grund für diese landesweite Misere ist auch die vom Land jahrelang mitverursachte Unterfinanzierung der Kommunen. Weil Städte und Gemeinden die Bürger nicht zusätzlich über Grundsteuer belasten wollen, selbst aber keine Mittel haben, sind notwendige Instandsetzungen unterblieben. Die Folgen sehen, ja spüren wir täglich. Und das Problem wird täglich schlimmer, es endet mit einem teuren Neubau, weil jetzt nach all dem Zögern keine andere Lösung mehr greift. Gerade auch in Jülich, einer der am höchsten verschuldeten Städte in NRW, ist dies deutlich sichtbar.
Dazu hat der Stadtrat am 05. 12. 18 eine Resolution der UWG JÜL auf den Weg nach Düsseldorf gebracht. Angesichts der aktuell zu beobachtenden Tendenz seitens des Landes NRW Städte und Gemeinden finanziell zu entlasten, ist es zwingend geboten eine Neuregelung, bzw. Abschaffung des Kommunalabgabengesetzes anzustreben.
Dieser Umstand der Umverlagerung der Finanzierung auf die Ebene der Bürgerinnen und Bürger ist gerade vor den gut gefüllten Kassen des Landes nicht weiter hinnehmbar. Genau hier soll das Land NRW aufgefordert werden, die Kosten maßnahmenbezogen den Kommunen zu erstatten.