Start Nachrichten Region Erhöhte „Hartz IV“- und Sozialhilfe-Regelbedarfe ab Januar 2019

Erhöhte „Hartz IV“- und Sozialhilfe-Regelbedarfe ab Januar 2019

Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und Sozialhilfe.

170
0
TEILEN
Logo Kreis Düren
- Anzeige -

Der Regelbedarf für alleinstehende Personen erhöht sich ab Jahresbeginn um 8 Euro von 416 auf 424 Euro monatlich. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie künftig jeweils 382 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter 5 bis 7 Euro mehr.

Die erhöhten Zahlungen werden mit der zum 31.12.2018 fälligen Leistung für Januar 2019 automatisch von der job-com und den kreisangehörigen Sozialämtern an die Leistungsberechtigen überwiesen. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Eine gesonderte Vorsprache bei der Behörde ist nicht erforderlich. Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here