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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 37 “Pasqualini II“.

Sachverhalt

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Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 04.10.2018 den Planentwurf und die Begründung zum Bebauungsplan A 37 “Pasqualini II“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen. Zeitgleich soll auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgen.

Bei der Erstellung des Planentwurfes und der Begründung wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB berücksichtigt.

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Jülich beabsichtigt, für das Plangebiet zentral im Kerngebiet der Stadt, in direkter Nähe zur Zitadelle gelegen, den Bebauungsplan A37 „Pasqualini II“ aufzustellen. Konkret ist die Ansiedlung eines Seniorenquartiers geplant, um den Bedarf an seniorengerechten Einrichtungen in der Stadt Jülich zu decken. Es ist angedacht, einen zusammenhängenden Baukörper, der sich über insgesamt vier Vollgeschosse erstreckt, zur Unterbringung eines Pflegeheims mit 80 Betten, Restaurant, Küche sowie insgesamt 28 Seniorenwohnungen zu errichten. Darüber hinaus ist es angedacht, insgesamt 9 Apartments für Service-Wohnen für Senioren sowie Verwaltung zu integrieren. Insbesondere aufgrund der zentrale Lage im Stadtkern von Jülich, der Nähe zu Dienstleistungseinrichtungen auf der einen und Einkaufsmöglichkeiten auf der anderen Seite sowie der wohnbaulich genutzten Umgebung eignet sich das Plangebiet für die Ansiedlung eines Seniorenquartiers. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Zitadelle sowie den angrenzenden Parkanlagen ein vergleichsweise hoher Erholungswert angenommen werden kann.Der Bebauungsplan soll als Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden. Das Ziel der Stadt ist es, im Plangebiet die Zulässigkeit zusätzlicher Wohnbebauung – in Form eines Seniorenquartiers – allgemein planungsrechtlich zu ermöglichen. Das Plangebiet für den Bebauungsplan A 37 “Pasqualini II“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:

 

Übersichtsplan

Offenlage

Der Entwurf des Bebauungsplanes A 37 “Pasqualini II“ und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit von 

Montag, 12.11.2018 bis einschließlich Freitag, 14.12.2018

bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 bis 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden 

montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 12.11.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter https://www.juelich.de/buergerbeteiligung zur Verfügung.

Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected])) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

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BekanntmachungsanordnungDer Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 04.11.2018 zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 37 “Pasqualini II“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jülich, 08.10.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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