Der Kreis Düren erhält 5.910 Euro vom Landschaftsverband Rheinland.
„Mit der LVR-Inklusionspauschale wollen wir die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Rheinland nachhaltig unterstützen“, bekräftigte Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende des Landschaftsausschusses, den Beschluss. „Der Entwicklungsprozess hin zu einer inklusiven Schullandschaft ist in NRW bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Daher wollen wir auch weiterhin in die Umsetzung der Inklusion investieren.“
Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt. Dieser muss im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist. Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.
Mit der LVR-Inklusionspauschale unterstützt der LVR seit 2010 Schulträger im Rheinland bei ihren Bemühungen, auch Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Für das Schuljahr 2018/19 sind insgesamt 135 Anträge bewilligt und mit 423.485 Euro gefördert worden. 25 Anträge sind noch in Bearbeitung.