Start Nachrichten Region Radfahrer bewerten ihre Heimatkommune

Radfahrer bewerten ihre Heimatkommune

Der fahrradfreundliche Kreis Düren bittet Radfahrer, sich am Fahrradklima-Test des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) zu beteiligen.

76
0
TEILEN
Beim Radaktionstag 2018 war er zu sehen: Der fahrradfreundliche Kreis Düren. Foto: Kreis Düren
Beim Radaktionstag 2018 war er zu sehen: Der fahrradfreundliche Kreis Düren. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Der ADFC lädt die Menschen deutschlandweit dazu ein, die Fahrradfreundlichkeit ihrer Stadt oder Gemeinde zu bewerten. Dazu gibt es im Internet unter www.fahrradklima-test.de einen Fragebogen, der noch bis Freitag, 30. November, ausgefüllt werden kann. Die Beantwortung der Fragen erfolgt anonym und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Aus dem Umfrageergebnis sollen die Kommunen zum einen Rückschlüsse zum Erfolg ihrer bisherigen Radverkehrsförderung ziehen können und zum anderen Anregungen für künftige Maßnahmen gewinnen. Je mehr Radfahrer sich an der Umfrage beteiligen, desto repräsentativer und treffsicherer fällt die Auswertung für deren jeweilige Heimatkommune aus. Auch für den Kreis Düren ist eine hohe Umfragebeteiligung von großer Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung des Radverkehrs.
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist bereits seit 1998 der Zufriedenheits-Index der Radfahrer in Deutschland und mittlerweile die größte Befragung zum Radklima weltweit. Die Teilnehmer beurteilen, ob das Radfahren Spaß macht oder Stress bedeutet, ob die Radwege im Winter geräumt werden und ob sie sich sicher fühlen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Der ADFC-Fahrradklima-Test 2018 beschäftigt sich erstmals genauer mit dem Thema Familien und Kinder. Durch Zusatzfragen rund um das Radfahren von Familien und Kindern soll die Familienfreundlichkeit von Städten und Gemeinden bewertet werden.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here