Start Stadtteile Jülich „Update“ für Karl-Knipprath-Stadion

„Update“ für Karl-Knipprath-Stadion

Als zentrale Sportstätte soll auf Antrag der CDU im jüngsten Stadtrat das Karl-Knipprath-Stadion instand gesetzt werden. Dazu gehört einerseits die Instandsetzung der Leichtathletikanlagen auf dem Gelände, andererseits soll ein Kunstrasenplatz für die Fußballer "gelegt" werden.

263
0
TEILEN
Das Karl-Knipprath-Stadion an der Rur. Foto: tee
Das Karl-Knipprath-Stadion an der Rur. Foto: tee
- Anzeige -

Die Finanzierung solle unter Einbeziehung aus Mitteln der Sportpauschale erfolgen. Durch die Mischnutzung – Vereins- & Schulsport) können gegebenenfalls auch Mittel der Schulpauschale in die Finanzierung mit einbezogen werden. Laut Vorlage stünden der Stadt Jülich alleine in diesem Jahr noch über 91.000 Euro aus der Sportpauschale und fast 850.000 Euro aus der Schulpauschale zur Verfügung.

Dazu entspann sich im Stadtrat eine Diskussion, da Matthias Hoven (JÜL) bei aller Zustimmung kritisch anmerkte, dass beispielsweise in Koslar und Welldorf die Vereine mit viel Eigenleistung und Finanzunterstützung ihre Kunstrasenplätze bekommen hätten und im Sinne der Gleichbehandlung auch der SC Jülich 1910/97 in die Pflicht zu nehmen sei. „Was in den Dörfern möglich ist, sollte auch in Jülich möglich sein.“

- Anzeige -

Lutz Baumgarten (Bündnis 90/Grüne) wies darauf hin, dass das Karl-Knipprath-Stadion etwas anders bewertet werden müsse, weil er außer für den Fußballverein auch für alle Schulen als Sportstätte diene. Hier hakte Peter Capellmann (CDU) für die Antragsteller ein und betonte: „Ich sehe den Platz einen Platz für die Allgemeinheit.“ Auch das JuFa würde den Platz für Besuchergruppen nutzen.

Dennoch war es allen Beteiligten wichtig, dass die „Zehner“ in den Prozess – auch finanziell – eingebunden werden solle. Bürgermeister Axel Fuchs sagte zu, dass eine „Beteiligung des Vereins eine große Rolle spielen wird“.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here