Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich Bebauungsplan Nr. A 35 “ Bastionsstraße „

Bekanntmachung der Stadt Jülich Bebauungsplan Nr. A 35 “ Bastionsstraße „

91
0
TEILEN
amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
- Anzeige -

 Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs-,Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 25.06.2018 unter

- Anzeige -

anderem beschlossen:

“ Der Bebauungsplan Nr. A 35 “ Bastionstraße “ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mind. 30

Tagen öffentlich ausgelegt. “

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Es ist die Ansiedlung eines Wohnquartiers geplant, um den Bedarf an Wohnraum in der Stadt Jülich zu

decken. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, auf dem ehemaligen Gelände

der Telekom eine mehrgeschossige Wohnbebauung zu ermöglichen. Der Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. A 35 “ Bastionstraße “ mit der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen

Informationen liegen in der Zeit vom 08.10.2018 bis 09.11.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung

Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße)

während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus .Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die

umweltbezogene Informationen enthalten:

 Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 08.10.2018

auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung

 zur Verfügung.

Während dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum

Planentwurf können schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per

Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail (planungsamt@

juelich.de) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders

werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen

Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

– Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan

unberücksichtigt bleiben.

– Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig

abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6)

BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte

kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht

von Bedeutung ist.

– Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und

Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes

schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

– Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November

2016 (GV. NRW. S.966) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder

Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres

nach der Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde

nicht durchgeführt,

b. der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder

d. der Form- oder Verfahrensweg ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, den 13.09.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung

 Der Beschluss des Planungs-,Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich vom 25.06.2018 zur Offenlegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 12.09.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here