Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs-,Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 25.06.2018 unter
anderem beschlossen:
“ Der Bebauungsplan Nr. A 35 “ Bastionstraße “ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mind. 30
Tagen öffentlich ausgelegt. “
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es ist die Ansiedlung eines Wohnquartiers geplant, um den Bedarf an Wohnraum in der Stadt Jülich zu
decken. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, auf dem ehemaligen Gelände
der Telekom eine mehrgeschossige Wohnbebauung zu ermöglichen. Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. A 35 “ Bastionstraße “ mit der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Informationen liegen in der Zeit vom 08.10.2018 bis 09.11.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung
Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße)
während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus .Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die
umweltbezogene Informationen enthalten:
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 08.10.2018
auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Während dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum
Planentwurf können schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per
Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail (planungsamt@
juelich.de) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders
werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
– Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben.
– Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig
abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6)
BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht
von Bedeutung ist.
– Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes
schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
– Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November
2016 (GV. NRW. S.966) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres
nach der Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b. der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d. der Form- oder Verfahrensweg ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 13.09.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Planungs-,Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich vom 25.06.2018 zur Offenlegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 12.09.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister