Start Magazin Menschen „Unternehmer mit Leidenschaft“ ausgezeichnet

„Unternehmer mit Leidenschaft“ ausgezeichnet

rgendwann, als alle Reden gehalten waren, hat sich Dr. Stephan Kufferath-Kaßner gefragt, ob er tatsächlich gemeint war. So viel Anerkennung, so viel Lob. Eben hat ihm Landrat Wolfgang Spelthahn den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. "Sie sind ein Glücksfall für den Kreis Düren", sagt Spelthahn, "ein Unternehmer mit Leidenschaft, engagiert, kompetent und vielfältig unterwegs."

896
0
TEILEN
Landrat Wolfgang Spelthahn zeichnete den Dürener Unternehmer Dr. Stephan Kufferath-Kaßner für sein langjähriges ehrenamtliches Wirken mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande aus. Foto: Kreis Düren
Landrat Wolfgang Spelthahn zeichnete den Dürener Unternehmer Dr. Stephan Kufferath-Kaßner für sein langjähriges ehrenamtliches Wirken mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande aus. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Kufferath, 59, ist geschäftsführender Gesellschafter der GKD-Gebr. Kufferath AG in Düren-Mariaweiler. Die Metallweberei ist international tätig und hat vor allem mit kunstvoll gestalteten Architekturgeweben, die an Gebäuden in der ganzen Welt zu finden sind, auf sich aufmerksam gemacht. GKD stattete beispielsweise Fassaden des Flughafens in Barcelona, des National Strand Theatres in Peking oder des Bernabéu-Stadions in Madrid mit kunstvollen Metallgeweben aus. „Sie sind bei all Ihren Erfolgen aber auch immer dem Kreis Düren treu geblieben und haben die Heimat nie aus den Augen verloren“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn, der das Verdienstkreuz stellvertretend für den Bundespräsidenten übergab.

Die Auszeichnung erhielt der promovierte Diplom-Kaufmann aber nicht für sein Unternehmertum, sondern für sein ehrenamtliches Engagement. Kufferath war 20 Jahre Vorsitzender der Vereinigten Industrieverbände und hat sich vor allem für Bildungsangebote des Verbands stark gemacht. Das Amt gab er im Sommer ab, nun ist er VIV-Ehrenvorsitzender. Seit 1992 ist der Dürener Chef des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung, außerdem wirkt er als Vizepräsident der IHK Aachen und im Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein Westfalen. Seit knapp 20 Jahren ist Kufferath überdies als Handelsrichter am Landgericht Aachen beschäftigt. „Eine Tätigkeit, die mir bei all meinen Ehrenämtern am meisten Spaß macht, weil sie sehr lehrreich ist“, sagte Kufferath. Die Liste seiner Ämter ist lang, viele weitere könnten noch genannt werden.

- Anzeige -

„Man kann sich fragen, ob für Sie der Tag mehr als 24 Stunden hat“, sagte Landrat Spelthahn. „Dass Sie neben ihrem beruflichen Engagement noch Zeit finden, so intensiv ehrenamtlich tätig zu sein, ist ein Phänomen.“

Kufferath, der in Düren auch kulturelle- und wohltätige Veranstaltungen organisiert, verwies auf die Notwendigkeit eines guten Zeitmanagements, Disziplin und „professionelle Unterstützung, die ich immer bekomme“. Der Unternehmer dankte seiner Frau und den beiden Töchtern, weil „sie so oft auf mich verzichten müssen“ und seinem Bruder Ingo, mit dem er das Familienunternehmen führt.

Wie bei der Verleihung des Verdienstordens üblich, war die Rednerliste nach der Laudatio des Landrates offen. Paul Zündorf, Technischer Beigeordneter der Stadt Düren, lobte in Vertretung von Bürgermeister Paul Larue die Heimatverbundenheit des Preisträgers, Hans-Helmuth Schmidt, VIV-Vorsitzender, würdigte Kufferaths Humor und „immer gute Laune“, IHK-Präsident Wolfgang Mainz hob hervor, dass die Worte von Stephan Kufferath „immer Gewicht haben“. Bruder Ingo Kufferath fasste seine kurze Rede so zusammen: „Ich bin stolz auf dich!“

Und der so Angesprochene selbst? Der fragte sich, wie eingangs erwähnt, ob tatsächlich mit allem er gemeint sei und betonte dann, dass er sich der Ehre durchaus bewusst sei.
Zu dem Zeitpunkt hatte er den Verdienstorden schon erhalten. Es war übrigens nicht das erste Mal, dass Stephan Kufferath von Landrat Spelthahn ausgezeichnet wurde. 2013 wurde der Unternehmer zum „Wirtschaftsbotschafter für den Kreis Düren“ ernannt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here