Start Stadtteile Jülich Jülich liefert NRW-Meisterwerke

Jülich liefert NRW-Meisterwerke

Bäckerei Mainz-Weitz erneut mit Landesehrenpreis „Meister.Werk.NRW“ ausgezeichnet

0
0
TEILEN
Preiswert: Patrick Weitz und seine Backwaren. Foto: Oliver Garitz
- Anzeige -

Die Bäckerei Mainz-Weitz aus Jülich wurde auch in diesem Jahr mit dem renommierten Landesehrenpreis „Meister.Werk.NRW“ ausgezeichnet. Bereits im vergangenen Jahr durfte sich das traditionsreiche Familienunternehmen über die besondere Ehrung freuen. Was die Auszeichnung für ihn bedeutet, bringt Bäckermeister Patrick Weitz auf den Punkt: „Das zeigt, dass das Herzblut und die Arbeit wertgeschätzt werden – und das motiviert einfach, weiterzumachen.“

Verliehen wird der Preis jährlich vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit ihm werden herausragende Leistungen im Lebensmittelhandwerk ausgezeichnet. In diesem Jahr erhielten 81 Betriebe aus dem Bäcker-, Konditoren-, Fleischer- und Bauernhandwerk diese Auszeichnung – darunter auch wieder die Bäckerei Mainz-Weitz.
Die Anforderungen für eine Nominierung sind hoch. Bewerber müssen unter anderem nachhaltig und regional einkaufen, Tariflöhne zahlen, die Vorgaben des Veterinäramts erfüllen und sich einer freiwilligen Qualitätsprüfung unterziehen.

- Anzeige -

Weitz ist seit fast 20 Jahren Bäckermeister – aber „ausgelernt“ hat man in diesem Handwerk nie, wie er betont. Derzeit absolviert er eine Weiterbildung zum Brotsommelier an einer Bäckerfachschule. In der Ausbildung lernt man alles über die Geschichte des Brotes, entwickelt sensorische Fähigkeiten und versteht – wie Weitz es ausdrückt – „die Sprache des Brotes“.
„Der Brotsommelier ist praktisch so etwas wie die Doktorarbeit für den Bäckermeister“, erklärt er. Nach bestandener Prüfung würde er sich zu einem kleinen Kreis zählen – denn aktuell gibt es weltweit nur rund 279 Brotsommeliers.

Die Bäckerei Mainz-Weitz kann auf eine lange Tradition zurückblicken: Seit 1867 wird Backhandwerk in Familienhand betrieben. Zum Abschluss betont Patrick Mainz: „Mainz-Weitz steht für Qualität, Nachhaltigkeit und echtes Handwerk.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here