Start Stadtteile Jülich Senioren bestohlen

Senioren bestohlen

Ein älteres Ehepaar in Jülich ist Opfer eines Trickdiebes geworden.

86
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Die Polizei meldet einen Trickdiebstahl in Jülich. Am Sonntag, 13. April, kam es in der Geldener Straße zu einem Diebstahl aus dem Einfamilienhaus eines Seniorenehepaares. Gegen 14.20 Uhr klingelte ein bislang unbekannter Mann an der Haustür. Die Bewohnerin öffnete die Tür, woraufhin der Mann angab, von einem Zirkus zu sein und um eine kleine Geldspende bat. Während die Frau in die Küche ging, um ein paar Euro zu holen, bemerkte ihr Ehemann kurz darauf, dass der Mann bereits im Hausflur stand – offenbar unbemerkt eingetreten.

Der Ehemann forderte ihn auf, das Haus zu verlassen, was der Mann auch tat. Die Frau übergab ihm draußen noch eine Spende, anschließend entfernte sich der Unbekannte. Später bemerkte das Ehepaar, dass beide Portemonnaies mit einem niedrigen dreistelligen Bargeldbetrag, diversen Ausweisdokumenten sowie ein Schlüsselbund aus dem Haus verschwunden waren.

- Anzeige -

Der männliche Tatverdächtige wird als 40 bis 50 Jahre alt und von schlanker Statur beschrieben. Er hat kurze braune Haare, trägt einen Bart und war dunkel gekleidet.

Die Polizei bittet Zeugen, die etwas Verdächtiges im Bereich der Geldener Straße beobachtet haben oder Hinweise zur Identität des Tatverdächtigen geben können, sich unter der Telefonnummer 02421 / 949-0 bei der Polizei Düren zu melden.

Zur Vermeidung vergleichbarer Situtationen rät die Polizei, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen, auch nicht unter dem Vorwand von Spendenaktionen, einem Wasserleck oder angeblicher Hilfsbedürftigkeit. Die Haustür sollte stets geschlossen werden, auch bei einem kurzen Gang in den Nebenraum. Schlüssel udn Wertsachen sollten sicher, und idealerweise nicht im Eingangsbereich, verwahrt werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here