Gegen 15 Uhr hatte die 71-Jährige einen Anruf von einem angeblichen Mahngericht erhalten, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde. Unter Nennung eines Aktenzeichens versuchte man ihr weis zu machen, dass sie zu einer Zahlung von 6500 Euro verpflichtet sei. Weil sie die Mahnungen ignorierte habe, werde der Betrag nun von ihrem Konto abgebucht. Um die Abbuchung zu verhindern, könne sie sich an einen Anwalt wenden, dessen Nummer man ihr auch direkt gab. Der angebliche Anwalt bot der 71-Jährigen mehrere Möglichkeiten, sich der Sache anzunehmen; alle unter der Voraussetzung, dass zunächst – per Eilüberweisung – Geld auf ein Konto überwiesen werden müsse.
Im Verlauf der Telefonate wurde die Geschädigte skeptisch und beendete die Gespräche. Sie gab die Telefonnummern und das angebliche Mahngericht in eine Internetsuchmaschine ein und recherchierte. Als ihr klar wurde, dass es sich möglicherweise um einen Betrugsversuch handelte, erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Zu einem Schaden kam es nicht.
Die 71-Jährige vertraute auf ihr Bauchgefühl und handelte richtig. Die Maschen von Betrügern sind vielfältig. Grundsätzlich rät die Polizei, solche Anrufe kritisch zu hinterfragen und sich im Zweifel nicht auf ein Gespräch einzulassen. Auch ältere Verwandte, Nachbarn oder Bekannte sollten gewarnt werden. Wer misstrauisch wird, sollte ein Telefonat beenden und auflegen, das heißt bei einem Mobiltelefon auch aktiv die rote Taste zum Auflegen zu verwenden.
Die Polizeit rät eindringlich niemals am Telefon Auskunft zu finanziellen Verhältnissen zu geben und auch keine Wertgegenstände oder Bargeld an unbekannte Personen zu übergeben. Wer unsicher ist und mit der Polizei selbst sprechen möchte, wählt entweder die 110 oder sucht die Nummer der nächsten Polizeibehörde heraus. Weitere Hinweise hat die Polizei auf ihrer Website zusammengestellt.