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Karnevalistische Verkehrsregeln

Wegen der Weiberfastnachtsdisco am Donnerstag und dem Kengerzoch am Tulpensonntag werden Straßen in der Jülicher Innenstadt gesperrt.

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Foto: analogicus | pixabay
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Die Kurfürstenstraße im Bereich Römerstraße/Kölnstraße und die obere Kölnstraße werden am Altweiber-Donnerstag, 27. Februar, während der Weiberfastnachtsdisco auf dem Schlossplatz für den Durchgangsverkehr in der Zeit von 10 Uhr bis etwa 20 Uhr gesperrt. Für den gleichen Zeitraum von 9 Uhr bis 20 Uhr werden Halteverbotsschilder auf den Parkplätzen aufgestellt.

Für den Kengerzoch am Tulpensonntag, 2. März, gelten auf der gesamten Zugstrecke von 11 Uhr bis 17 Uhr Haltverbote: am Propst-Bechte-Platz ab Einmündung Linnicher Straße beidseitig, an der Düsseldorfer Straße von Wohnanlage Schirmer-Quartier bis Einmündung Parkdeck Zitadelle beidseitig und auch in Parkbuchten, in der Schloßstraße beidseitig in den Parkbuchten, beidseitig der kleinen Römerstraße, in der Dr.-Weyer-Straße bis zur Bahnhofsstraße, entlang der Großen Rurstraße von der Kartäuserstraße bis zur Römerstraße beidseitig in den Parkbuchten, sowie in den Parkbuchten an der Poststraße udn der Kölnstraße, sowie beidseitig der Kurfürstenstraße im Bereich Römerstraße/Kölnstraße.

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Eine entsprechende Beschilderung wurde bereits aufgestellt. Die Stadt Jülich weist ausdrücklich darauf hin, dass falsch geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden, wenn kein Halter ermittelt werden kann. Ebenfalls gesperrt ist am Tulpensonntag, 2. März, von 14 Uhr bis etwa 18 Uhr die Ein- und Ausfahrt zum Parkdeck und zur Tiefgarage Zitadelle. Bereits vorher dort abgestellte Fahrzeuge können stehen bleiben, jedoch in dieser Zeit nicht ausfahren.

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Regelungen und Verständnis für die damit verbundenen vorübergehenden Erschwernisse gebeten.

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