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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 64 „Am Schwanenteich“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 unter anderem die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. A 64 „Am Schwanenteich“ gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Hauptnutzungen großflächiger Einzelhandel, Hotel und Pflegeeinrichtungen mit Wohnanteil auf den Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes geschaffen werden.

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Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Der Bebauungsplanentwurf wurde nach seiner Offenlage in der Zeit vom 11.12.2023 bis 12.01.2024 noch einmal in seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert und ist daher gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Die Änderungen bestehen insbesondere aus dem Tausch der Nutzungen Hotel und Pflegeeinrichtungen mit Wohnanteil i.V.m. Änderungen im Bereich der Gebäudekubatur. Weitere Änderungen ergeben sich u.a. aus der Anpassung der Straßenplanung, zusätzlichen Maßnahmen des Immissionsschutzes und der Berücksichtigung der Belange der Bodendenkmalpflege.

Umweltbezogene Informationen:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Hinweis: Zu den genannten Planunterlagen gehören die Plandarstellung mit den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie die Begründung und der Umweltbericht. Darüberhinausgehende Unterlagen wie z.B. Gutachten werden im Folgenden zusätzlich aufgelistet. Die offengelegten Unterlagen enthalten noch keinen Abwägungsvorschlag zu den im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen. Diese Abwägung bleibt der Entscheidung des Rates im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss vorbehalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 64 „Am Schwanenteich“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen können gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit vom 10.03.2025 bis zum 11.04.2025 einschließlich auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne/sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 64 „Am Schwanenteich“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während folgender Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63 – 257, -259, -260, -261- oder -266 zwecks Terminabsprache an.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20,5 2411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 64 „Am Schwanenteich“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 10.02.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 14.02.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs

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Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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