Die Skepsis der Verwaltung erwies sich als berechtigt. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW ist klar, dass eine Erweiterung der Chip-Pflicht nicht vom Landeshundegesetz gedeckt ist und damit rechtswidrig wäre.
Eine Erweiterung der Chip-Pflicht wäre nur denkbar, wenn eine Gefahr für öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen würde. Diesen Umstand sieht die Verwaltung nicht erfüllt.
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