Start Stadtteile Jülich Premiere im Stadtrat

Premiere im Stadtrat

Zum ersten Mal wird es einen gemeinsamen Antrag aller im Rat der Stadt Jülich vertretenen Frauen geben.

0
0
TEILEN
Foto: Pexels/pixabay
- Anzeige -

Fraktionsübergreifend stellen die weiblichen Stadtverordneten am 13. Februar im Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport (JuFISSS) einen Antrag, um Jülich zur stillfreundlichen Kommune zu machen. Damit wollen sie die Arbeit der Frauen im Stadtrat, die zu häufig im Hintergrund geleistet wird, einmal ganz bewusst in den Vordergrund rücken und sichtbar machen. Die beteiligten Stadtverordneten von CDU, SPD, JÜL und GRÜNEN hoffen auch, mit dem Antrag weitere Frauen zu motivieren, sich in der Kommunalpolitik einzubringen.

Anträge können nicht nur von Fraktionen, sondern auch von einem Fünftel der Ratsmitglieder gestellt werden. In Jülich sind 9 von 38 Stadtverordneten Frauen. Das ist nicht viel, aber für ein Fünftel der Ratsmitglieder reicht es. Die Idee eines gemeinsamen Antrags der Frauen gibt es schon länger, die konkrete Umsetzung gelang aber erst jetzt auf Initiative der GRÜNEN. Inhaltlich wurde der Antrag bei einem gemeinsamen Treffen der Frauen im November auf der Grundlage einer Idee der SPD-Frauen entwickelt.

- Anzeige -

Konkret geht es um die Einrichtung von geschützten Bereichen oder Räumen für stillende Frauen in den Gebäuden, die städtische Einrichtungen beherbergen, wie beispielsweise Rathaus, Stadtbücherei und VHS. Außerdem soll die Verwaltung mit Cafés und Restaurants Gespräche führen, damit sie stillenden Müttern ohne Verzehrpflicht die Möglichkeit bieten, ihre Babys zu stillen und ihre Lokale entsprechend kennzeichnen. Angestrebt wird nach der Umsetzung eine Auszeichnung als „stillfreundliche Kommune“ durch den Landesverband der Hebammen NRW e.V.

Die Frauen im Stadtrat ergreifen damit selbst die Initiative, um die Familienfreundlichkeit von Jülich auszubauen. „Wir wünschen uns für die Zusammensetzung des nächsten Stadtrats nach der Kommunalwahl im Herbst einen höheren Anteil an Frauen, die sich mit uns aktiv einbringen“, betonte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Klein. „Wie das gehen kann, zeigen wir mit diesem Antrag“, so Klein.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here