Start Nachrichten Region Weg frei für Hambacher See

Weg frei für Hambacher See

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die neue Planung betätigt und damit die Voraussetzung geschaffen, dass ab 2030 Wasser in den Tagebau Hambach fließen kann.

35
0
TEILEN
Foto: Neuland Hambach GmbH
- Anzeige -

Mit der Entscheidung sind die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Wiedernutzbarmachung und die Einleitung des Rheinwassers ab 2030 gegeben. Die Klage des BUND-Landesverbands richtete sich insbesondere gegen die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht, deren Abraum benötigt wird, um standsichere Böschungen für den geplanten Tagebausee herzustellen.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt den Eilantrag des BUND-Landesverbands NRW gegen den aktuellen RWE-Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Hambach abgelehnt. Damit kann die Rekultivierung des Tagebaus planmäßig vorangetrieben werden. „Es ist gut, dass wir jetzt Klarheit und Rechtssicherheit haben“, erklärt NEULAND HAMBACH Geschäftsführer Boris Linden. Der Tagebau kann nun ordnungsgemäß und vorzeitig zu Ende geführt werden und damit die Wiedernutzbarmachung in den Fokus rücken.
„Die Grundlagen für die Neugestaltung der Region sind in großem Konsens mit dem Rahmenplan der NEULAND HAMBACH erarbeitet worden. Dieser findet sich im neuen Braunkohlenplan wieder, der im Dezember vom Land genehmigt wurde“, erläutert Linden. „Wenn jetzt keine weiteren Verzögerungen auftreten, sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab 2030 der Tagebau mit Wasser gefüllt wird“.

- Anzeige -

„Erste Ideen für einen erweiterten Biotopverbund in dem Bereich rund um die ehemalige Kirche in Manheim-Alt haben wir im Rahmenplan beschrieben. Dieses Konzept werden wir jetzt weiterentwickeln“, so Linden, der sich eine ausgewogene Verbindung von Naturschutz und Zukunftsplanung für die Tagebaufolgelandschaft wünscht.
Geplant ist unter anderem ein breiter Waldkorridor entlang der Hambachbahn, der Steinheide und Hambacher Forst miteinander verbindet und über die bepflanzten Uferböschungen als Biotopverbindung funktionieren wird.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here