Zeugen meldeten kurz nach 19 Uhr eine auffällige Autofahrerin, die in der Innenstadt unterwegs war. Erst in der Adolf-Fischer-Straße konnte die Polizei die 21 Jahre alten Frau aus Hückelhoven stoppen – mit deutlicher „Fahne“. Ein Test bestätigte den Verdacht: umgerechnet zwei Promille zeigte das Gerät an.
Die anschließend übliche Verfahrensweise konnten die eingesetzten Beamten nur bedingt durchführen. Zwar konnte der Frau eine Blutprobe entnommen werden, der Führerschein allerdings nicht. Der war bereits aufgrund eines anderen Verkehrsverstoßes Anfang des Monats Dezember durch Polizeibeamte in Heinsberg eingezogen worden. Die Weiterfahrt und das grundsätzliche Führen von Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, wurde ihr nochmals
ausdrücklich untersagt. Eine entsprechende Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde gefertigt.
Auch gegen den Halter des Pkw wurde eine Anzeige vorgelegt. Ob dieser Kenntnis darüber hatte, dass die 21-Jährige das Fahrzeug führte, bleibt zu prüfen.