Start Stadtteile Jülich Whatsapp-Betrüger unterwegs

Whatsapp-Betrüger unterwegs

59-Jähriger Opfer von WhatsApp-Betrug - Polizei gibt Präventionshinweise.

97
0
TEILEN
Mit einer neuen Masche wollen Betrüger ans Geld herankommen. Foto: pixabay
- Anzeige -

Ein 59-jähriger Mann aus Jülich wurde am Samstag, 14. Dezember, Opfer eines WhatsApp-Betrugs. Der Geschädigte überwies einen mittleren vierstelligen Betrag, nachdem sich eine unbekannte Person per SMS und später über WhatsApp als sein Sohn ausgegeben hatte.

Gegen 10 Uhr erhielt der Mann eine SMS von einer unbekannten Nummer. Der Absender gab vor, der Sohn des 59-Jährigen zu sein, und behauptete, sein Handy und Laptop seien defekt. Der Mann speicherte die Nummer und nahm über WhatsApp Kontakt auf. Die vermeintliche Notlage des „Sohnes“ überzeugte den Jülicher, sodass er auf zwei Zahlungsaufforderungen einging und Echtzeitüberweisungen in mittlerer vierstelliger Höhe durchführte. Erst nach einem Telefonat mit seinem tatsächlichen Sohn erkannte der Geschädigte den Betrug und führte keine weiteren Überweisungen aus.

- Anzeige -

Um sich vor ähnlichen Betrugsversuchen zu schützen, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Misstrauisch sein bei Nachrichten von unbekannten Nummern. Keine sensiblen Daten oder Informationen preisgeben.
  • Die Identität des Absenders prüfen: Angehörige über die altbekannte Rufnummer kontaktieren, um die Situation zu klären.
  • Keine neuen Telefonnummern ungeprüft in die Kontaktliste übernehmen.
  • Niemals Geld aufgrund von Nachrichten, ohne die Angaben überprüft zu haben, überweisen. Betrüger nutzen oft den Druck, schnell handeln zu müssen.

  • § 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
    § 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
    § 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

    HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

    Please enter your comment!
    Please enter your name here