Die Maßnahme wird mit Bundesmitteln in Höhe von maximal 200.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 50 Prozent bezuschusst. Für diese ausgewählte Maßnahme gelten strenge Regeln hinsichtlich der zu erwartenden Einsparungen von Treibhausgasen sowie hinsichtlich der öffentlichen Vorbildwirkung. Die Beschaffung von E-Fahrzeugen für den Fuhrpark der Stadtverwaltung erfüllt sowohl die Voraussetzungen des Zuschussgebers an die Klimaschutzwirkung als auch an die öffentliche Sichtbarkeit und eignet sich somit grundsätzlich als Fördermaßnahme.
Mit der Erarbeitung des Zuschussantrags ist noch keine Umsetzungsentscheidung verbunden. Die konkreten Details, insbesondere Anzahl und Typ der Fahrzeuge sowie die erforderliche Ladeinfra- struktur, werden im Rahmen des Antrags ausgearbeitet und dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Nach Einschätzung des Klimaschutzmanagements handelt es sich bei dem Förderprogramm um die höchstmögliche Bezuschussung, die gegenwärtig für die Beschaffung von E-Fahrzeugen im Förderkanon von Bund und Land verfügbar ist.